Schimmelbefall in der Wohnung

  • Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage:
    - Welche Rechte haben ich bei dem Vorfall?
    - Welche Möglichkeiten für das weitere Vorgehen gibt es ?

    Situation:

    In unserer Wohnung haben wir im Arbeitszimmer Schimmel entdeckt. (unten in einer Ecke, sowie oben in einer Ecke)

    Unserer gesamte Wohnung wurde immer gut beheizt und gelüftet.
    Im Schlafzimmer befinden sich hinter der Heizung kleine Schwarze Punkte, die wahrscheinlich Stockflecken sind.
    Ich habe bereits mit einem Feuchtigkeitsmessgerät die Feuchtigkeit einiger Wände gemessen und messe ein zu hohen Feuchtigkeitswert.

    In der Wohnung (baugleich) über uns, ist es an der gleichen Wand zu einem sehr großen Schimmelbefall gekommen.

    In dem Baugleichen Haus gegenüber gibt es ähnliche Probleme.

    Die Vermieter, werfen den Mieter vor, falsch (zu wenig) zu heizen sowie zu lüften, doch ich denke eher nicht das dies das Problem ist.

    Ebenso hat der Hausmeister einem der Mieter ein Eimer mit chemischen zusammengemischten Substanz hingestellt und gesagt, dass sie den Schimmel damit einschmieren sollten.

    Es kann doch nicht sein, dass wir Mieter diesen Schaden selber beseitigen müssen?

    Vielen Dank schonmal.

  • Es kommt hier auf die Ursache des Schimmels an. Schimmelflecken unten und oben in der Ecke sind aus meiner Erfahrung heraus zu 99% Mieterverschulden. Warum? Das sind genau die Ecken, in denen die Luft schlecht zirkuliert und das Wasser folglich kondensiert, wenn das Verhältnis Heizen/Lüften nicht passt.

    Ein Baumangel kann dann vorliegen, wenn eine Fassade einen Riss aufweist (Wärmebrücke) oder eine Wasserleitung undicht ist. Die Tatsache, dass der Schimmel auch in der darüberliegenden Wohnung und im Nachbarhaus auftritt, lässt so einen Mangel also eigentlich ausschließen.

    Aber wie gesagt: Das sind nur meine beruflichen Erfahrungen. Ich weiß nicht, wie das bei Euch aussieht.

    Im Schlafzimmer befinden sich hinter der Heizung kleine Schwarze Punkte, die wahrscheinlich Stockflecken sind.

    Wird der Heizkörper im Schlafzimmer nicht genutzt?

    Es kann doch nicht sein, dass wir Mieter diesen Schaden selber beseitigen müssen?

    Nein, die Instandhaltungspflicht obliegt immer dem Vermieter. Es kann aber sein, dass er dir die Kosten in Rechnung stellt, wenn es sich herausstellt, dass es ein Mieterverschulden ist.

    Er kann die Instandsetzung aber nicht pauschal abweisen, mit dem Hinweis, dass Ihr Schuld seid. Das muss er euch nachweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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