Hausverwaltung fordet Mietparteien zur Räumung eines Fremdkellers auf

  • Hallo Leute,

    mein erster Beitrag hier und leider wusste ich nicht genau wo ich es einordnen soll, daher sorry wenn es hier im falschen Themengebiet liegt. (ggf. darf ein Moderator es gern verschieben)

    Es geht um folgendes:

    Ich wohne in einem Haus mit insgesamt 15 Mieteineinheiten. Davon sind aktuell schätzungsweise 13 belegt, so genau weiß ich das nicht. Die Kommunikation der Mitparteien untereinander ist de facto kaum vorhanden.

    Es gab einen verschlossenen Kellerraum, in welchem aufgrund eines Wasserschadens in der Wohnung darüber eine Reparaturarbeit durchgeführt werden musste. (Ich selbst hatte diesen Schaden der Hausverwaltung noch mitgeteilt, weil ich bei der jährlichen Stromzählerablesung im Zählerraum nebenan festgestellt hatte, dass es von der Decke tropft und diese durchfeutet ist.) Die für das Mietobjekt zuständige Hausverwaltung hat deshalb einen Zettel an die Hauseingangstür geklebt mit der Info dass der entsprechende Mieter des Kellerraums diesen für Reparaturarbeiten bitte zugänglich machen soll. Scheinbar fühlte sich niemand angesprochen oder der ehemalige Besitzer des Kellerraums wohnt nicht mehr hier. Der Raum wurde dann durch die Hausverwaltung gewaltsam geöffnet für die Reparaturarbeiten und steht seitdem offen. Der Raum stand und steht voller Materialien. Es ist keine Müllhalde, aber doch sehr vollgestellt.

    Nun hat die Hausverwaltung einen weiteren Zettel an die Eingangstür gehangen. Darauf spricht sie alle Mieter des Hauses an, dass diese doch bitte den oben genannten Kellerraum mit einer Frist von 8 Tagen räumen sollen, anderenfalls wird der Keller kostenpflichtig beräumt. Was dort nicht steht aber zwangsläufig sich als Konsequenz ergibt ist Tatsache dass entsprechende Räumung dann auf die Nebenkosten aller Mieter umgelegt wird.

    Das ist meiner Meinung nach nicht nur eine Frechheit sondern rechtlich auch nicht erlaubt? Darf die Hausverwaltung andere Mieter auffordern einen Kellerraum zu räumen den diese nicht nutzen und bei Nichträumung die Kosten der Räumung auf die anderen Mieter umlegen? Ich bin da doch mehr als skeptisch! Was sagt ihr dazu?

  • Grundsätzlich kann auch die Entsorgung von Sperrmüll auf die Mieter über die Betriebskosten umgelegt werden, solange dies in einer gewissen Regelmäßigkeit erfolgt.

    Aber: Hier handelt es sich offensichtlich nicht um Sperrmüll, der in einem Kellergang abgestellt wurde, sondern um Hausrat innerhalb eines verschlossenen Kellers.

    Die Kosten hat meiner Meinung nach der Vermieter zu tragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Tatsächlich hat sich die Hausverwaltung nun nochmals per Mail nach Rücksprache gemeldet und bestätigt das andere Mieter hier nicht für die Kosten aufkommen sollen und es einfach schlecht formuliert wurde. Damit ist die Sache erledigt und Haken dran.

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