Nachzahlung Staffelmiete und angedrohter Mahnbescheid

  • Hallo zusammen,

    seit ca. 2,5 Wochen habe ich ein Problem mit meiner Vermieterin, was mich an den Rand der Verzweiflung bringt. Ich entschuldige mich im Vorfeld über den vielen Taxt

    Vorgeschichte:

    Im Jahr 2008 habe ich diese Wohnung gemietet, Stellplatz ist im Mietvertrag mit drin. Es handelt sich um eine Staffelmiete. In den Wohnräumen waren Nachtspeicher verbaut, diese sollten durch Fernwärme ersetzt werden. Nach Absprache wurde allerdings die Staffelung so lange ausgesetzt, bis die Heizung ersetzt wurde. Dies passierte im Jahr 2010.

    Zwischendurch wurde allerdings die Verwaltung der Immobilie an eine Firma abgegeben. Dies hat in der Jahresabrechnung immer angegeben, welche Miete und Nebenkosten gezahlt werden sollen. Diese habe ich auch immer brav überwiesen.

    Die Story:

    Am 29.11.2022 kamen 2 Mails von der Vermieterin (20:06 Uhr und 23:48 Uhr). Darin teilte sie mir mit, dass es eine Mahnung zur Nachzahlung der Staffelmiete gibt. Darauf folgte noch eine Mail am 30.11. und ein Anruf am 01.12.

    Folgendes Angebot wurde mir gemacht: 1.) Zahlung der vollen Summe bis zum 31.12 oder 2.) Ratenzahlung, allerdings soll ich dann einen Verzicht auf Verjährung unterschreiben.

    Bis zum 28.11. war ich allerdings Corona positiv und fühlte mich auch danach noch abgeschlagen, was ich ihr im Telefonat mitteilte. Aus diesem Grund konnte ich erst am 07.12. einen Termin bei einem Anwalt ergattern. Dieser wollte die Vermieterin kontaktieren, eine Mail dazu erhielt ich am gleichen Tag.

    Trotz der Übertragung an den Anwalt erhielt ich am 10.12. erneut eine Mail, worin ich an die Zahlung bzw. eine Antwort zur Zahlart erinnert wurde. Diese wurde von mir an den Anwalt weitergeleitet, da es allerdings ein Samstag war, erhielt ich erst am Montag (Mail) bzw. Dienstag (Telefonat) eine Antwort. Seiner Meinung nach soll ich die Summe überweisen.

    Dies teilte ich der guten Frau am Dienstag, 13.12. mit. Sie wird die volle Summe bis zu ihrer Frist, 31.12., erhalten. Aber, wie kann es anders sein, erhielt ich heute (bzw gestern, 15.12.) mal wieder eine Mail zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Sie möchte dieses Schreiben als Mail und als Ausdruck bis zum 19.12., ansonsten würde ein Mahnbescheid erfolgen. Wie ich das anstellen soll, das kann ich nicht sagen, ich habe weder Drucker noch Scanner und müsste den Brief wohl als Express versenden. Da ich aber keine Ratenzahlung in Anspruch nehmen will, frage ich mich, warum sie so auf den Verzicht pocht.

    Ich leugne nicht, dass es die Staffelmiete gibt, ich frage mich nur, warum die Verwaltung mir ständig die falsche Miete mitgeteilt hat. Erst dadurch kam es zu dieser Nachzahlung.

    Fragen:

    Tja, die Hauptfrage ist, was ich nun tun soll. Soll ich einen weiteren Anwalt zu Rate ziehen, speziell auf Mietrecht ? Aber die Zeit dafür ist knapp.

    Ich möchte die Sache auch nicht am Telefon klären, die gute Frau ist ca. 90 Jahre alt und ich stehe kurz vor der Explosion und bin mir nicht sicher, ob ich mich zurückhalten kann. Sie setzt mir Fristen, die ich einhalten will, trotzdem erhöht sie den Druck wie mit dem Mahnbescheid. Mails vom Anwalt oder mir scheint sie zu ignorieren. Sogar meine Mutter hat sich angeboten mit ihr zu reden, jedoch wenn ich auf 180 bin, dann ist sie auf 175, da sie dieses Verhalten und Beharren nicht verstehen kann.

    Bisher hatte die Vermieterin nie ein Problem mit mir, hat ständig ihr Geld pünktlich bekommen. Im Gegenteil, mein Guthaben aus der Jahresabrechnung im Januar hatte ich bisher nicht zurückgefordert.

    Bonus:

    In der Mail vom 29.11. wurde mir zudem mitgeteilt, dass sich der Stellplatz von 22 EUR auf 30 EUR erhöht, zahlbar ab 01.01.2023. Ist diese Mitteilung rechtlich korrekt? Es handelt sich nicht wirklich um eine Ankündigung, sondern um einen Fakt. Habe ich Recht zu widersprechen ? Nach Recherche ist es wohl nicht rechtsgültig den Preis zu erhöhen wenn es keinen getrennten Mietvertrag für den Stellplatz gibt. Sie kann nur den Mietpreis der Wohnung + Stellplatz erhöhen ?


    Ich entschuldige mich nochmals über den vielen Text und die lange Story.

    Für jeden Ratschlag oder Meinung wäre ich unendlich dankbar.


    Gruß,

    Olly7

  • Seiner Meinung nach soll ich die Summe überweisen.

    Aus welchem Grund ist der Anwalt dieser Meinung, was hat er dazu erklärt? Das wäre sehr interessant, denn es geht ja um eine Forderung aus 2008 bis 2010, und diese ist längst verjährt, verjährt nicht erst zum Januar.

    Nach Absprache wurde allerdings die Staffelung so lange ausgesetzt, bis die Heizung ersetzt wurde

    Gibt es dafür irgend einen Beleg, ist das irgend wie schriftlich festgehalten oder gibt es Zeugen für die Vereinbarung?

  • Aber, wie kann es anders sein, erhielt ich heute (bzw gestern, 15.12.) mal wieder eine Mail zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

    Das würde mich aber stutzig machen. Wie alt sind denn die Forderungen? Geht es hier wirklich um die Forderungen von 2008 bis 2010?

    Wenn ja, macht die E-Mail des Vermieters natürlich Sinn. Er/sie weiß, dass die Forderung verjährt ist, versucht dir aber einen "Wisch" unterzujubeln, wonach Du auf die Einrede der Verjährung verzichtest und die Forderung weiter geltend gemacht werden kann. Als Druckmittel wird dann noch mit Mahnbescheid gedroht.

    Sollte die Forderung am 31.12. verjähren, macht die E-Mail der Vermieterin auch Sinn. Natürlich kann sie den Mahnbescheid am 19.12. beantragen, aber die Verjährungsfrist von 3 Jahren wird erst gehemmt, wenn sie den Mahnbescheid in den Händen hält. Bei einer Beantragung Ende Dezember wird das sicher nicht mehr im Jahr 2022 passieren.

    Es ist hier also zu klären, um was für Forderungen es sich handelt.

    Wenn die Forderung aber berechtigt ist dann zahle bis 31.12.22, wie es Dir angeboten wurde. Das Angebot des Vermieters zur Zahlung bis 31.12. kann nachgewiesen werden. Eine Pflicht, diesen Verzicht zu unterschreiben, gibt es nicht.

    Ich würde aber prüfen, ob tatsächlich keine Verjährung eingetreten ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    OMG, das ist mir so peinlich. Ich habe den Text 5 mal gelesen vor dem Abschicken und dabei komplett die wichtige Information die fehlt übersehen.

    Die Forderung der Nachzahlung bzw. die nicht gezahlte Erhöhung sind die Jahre 2019-2022, also aktuelles Jahr +3 Jahre in der Vergangenheit.

    Gibt es dafür irgend einen Beleg, ist das irgend wie schriftlich festgehalten oder gibt es Zeugen für die Vereinbarung?

    Wurde am Telefon besprochen, von mir in Briefform als Protokoll an die Vermieterin geschickt., d.h. die Vereinbarung liegt ihr vor.


    Ich weigere mich auch konsequent einen Verzicht auf Verjährung zu unterzeichnen, eben aus dem Grund, dass sonst noch ältere Forderungen plötzlich wieder aufploppen. Ich scheine also das richtige Gefühl zu haben in der Hinsicht.

  • Forderungen aus 2019 würden normalerweise zum 1.1. verjähren. Das muss aber nicht zwingend so sein. Denn wenn man eine Zahlung leistet und dabei nicht angibt, für welchen Zeitraum diese bestimmt ist, so ist nach dem Gesetz immer die älteste Schuld zuerst getilgt. So haben sich im Laufe der Zeit die Monate verschoben, für die etwas offen ist.

    Und zum anderen, wenn man eine Schuld anerkennt, dass diese besteht, beginnt damit die Verjährungsfrist ohnehin wieder von vorne.

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