Kündigung des Wohnraums durch den Vermieter ohne Grund

  • Hi,
    letzten Sonntag um 18:00 (total unverschämt!) steht mein Vermieter vor der Tür und reicht mir meine Kündigung des Mietvertrages. Da ich die Gesetze kenne hab ich sofort gesagt dass sei illegal (§ 573 BGB), er hat ja nichtmal Gründe angegeben.

    Nun bin ich mir nicht sicher wie es um meine Rechte steht, denn ich Miete ja nur die halbe Wohnung und seit dem mein Mitbewohner ausgezogen ist wohne ich auch allein (ich hab aber einen seperaten Mietvertrag für meine Hälfte der Wohnung). Es ist aber kein Studentenwohnheim oder so, sondern eine ganz normale Wohnung.

    Heute hab ich ihm schriftlich gegen die Kündigung widersprochen und mir das von ihm auch als empfangen unterschreiben lassen.

    Zur Info, er meinte mündlich dass er mich zum 1.10 (genau zum Semesterbeginn, wo es verdammt schwer ist was zu finden) kündigt weil er gerne die gesamte Wohnung an einen einzelnen vermieten will. Die Wohnung ist einfach zu teuer (für Studenten) und deswegen interessiert sich im Moment auch niemand für die Wohnung.

    Bin ich auf der sicheren Seite, wie seht ihr das? Er sagte heute nur dass es jetzt seine Sache ist was er macht... Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten?

    Ich danke euch für eure Antworten!

    MfG Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von looki1234 (11. Juli 2011 um 18:28)

  • Hallo looki1234,
    eine genaue Stellungsnahme zu einer "halben Wohnung" ist nicht einfach. Deshalb unter Vorbehalt, da mir die Mietrechtlage fuer halbe Wohnungen nicht bekannt ist. Wenn Sie einen gueltigen Mietvertrag haben, gelten Sie als Mieter. Wenn der Vermieter Sie ordentlich kuendigen moechte, benoetigt er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnis. Dieses Interesse muss in der Kuendigung angegeben werden.
    Dazu sind dann noch die Kuendigungsfristen, die der Vermieter einhalten muss, zu beachten. Bis zu 5 Jahre ( Mietverhaeltnis mit Ihnen ) = 3 Monate, bis zu 8 Jahre = 6 Monate, mehr als 8 Jahre = 9 Monate.

    Es ist in diesen Fall bestimmt besser einen fachkundigen Rechtsanwalt zu fragen, da es sich um eine halbe Wohnung handelt.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Ok, danke für die Antwort.
    So stelle ich mir die Sachlage auch vor, aber ich werd mich auch mal an den Mieterbund oder sowas wenden, hoffe es wird mich nichts kosten.

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