Hallo,
mein Vermieter hat eine Wohnungsbesichtigung angekündigt weil der Verdacht besteht das eine nicht Intstandhaltung der Wohnung vorliegt, völlig unbegründet aber ein Vermieter hat ja glaub ich das Recht einmal im Jahr so eine Kontrolle durch führen darf, er kam dann Zusammen mit der Hausmeisterin und besichtigte die Wohnung und stellte fest das meine Heizkörper nicht richtig gereinigt sein d.h. es waren Ablagerungen von Staub im Heizkörper und außerdem das es in meiner Wohnung angeblich richt wegen den Katzenklo was ich schwer nachvollziehen kann weil ich ja das Klo regelmäßig säubere und ein extra Dupftstecker angebracht ist er begründete dies so das mehrere Mieter sich über Gerüche aus der Wohnung beschwert haben nun will er in 2 wochen kommen und kontrollieren ob ich die Heizkörper rausgesaugt habe und der Geruch in der Wohnung weg ist meine Frage ist nun darf er dies ?
LG Liselotte
Wohnungsbesichtigung
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liselotte -
10. Juli 2011 um 09:32 -
Erledigt
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Lassen Sie ihn in 2 Wochen samt Hausmeisterin abblitzen. Die Hausmeisterin hat in Ihrer Wohnung schon mal garnichts zu suchen.
Eine "Kontrolle" steht lediglich dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person zu. Eine ganze Kommission müssen Sie nicht einlassen.Sicher kann der Vermieter schon mal nach dem Rechten schauen.
Allerdings kann er Ihnen keinen Auftrag zum Staub putzen erteilen und wenn Sie die Genehmigung zur Katzenhaltung haben auch nicht sich über den Geruch des Tieres beschweren.
Sagen Sie ihm, er könnte nächstes Jahr mal wiederkommen, aber nur mit Vorankündigung und allein. Da können Sie sich entsprechend vorbereiten. -
Danke für die schnelle Antwort, das mit der Katzenhaltung ist nur leider so das ich 2008 dort eingezogen bin und der Vermieter mündlich seine Zustimmung gegeben hat da sowieso mehrere Katzen im Haus leben wäre es im egal Probleme gibt es erst seit diesen Jahr seit ich mit meiner Nachbarin eine Ausernadersetzung hatte. Kann er denn einfach so verlangen das ich die Katzen weg tun muss obwohl sie schon solange dort ohne Probleme leben und der Vermieter auch allen anderen Mietern die Katzenhaltung erlaubt? LG
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Schwerlich!
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Hallo Liselotte,
ich sehe hier ausschliesslich Handlungsbedarf bzgl. des nach aussen dringenden Geruchs (falls er aus Deiner Wohnung kommt).
Also würde ich lüften, lüften, ...
Achtung: Es ist schon passiert, dass eine Katze sich erwürgt hat, als sie versuchte, durch ein gekipptes Fenster zu gelangen.
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