Betriebskosten / Mobilfunkantenne

  • Hallo zusammen,

    mich beschäftigt eine Frage hinsichtlich der BK und umlagefähigen Kosten.
    Seit 2007 haben wir eine Mobilfunkantenne auf dem Hausdach. Diese Fläche hat der Vermieter an den Mobilfunkanbiter ( O2 )
    vermietet/verpachtet.
    Dadurch hat er ja höhere Mieteinnahmen und wir sogesehen
    einen " Mieter " mehr im Haus ( 10 Parteien )
    Nun meine Frage dazu. Ist dieser "Mieter" an den allgemein umlagefähigen Betríebskosten (Grundsteuer, Haftpflichtvers. usw ) anteilig mit beteiligt bzw muß er auch seine Anteile dazu leisten.? Verbrauchsabhängige Kosten nicht.
    Allgemeine umlagefähige Betriebskosten werden bei uns nach Wohnfläche berechnet und Allgemeinstrom/Treppenhaus nach Personen.

    Einmal editiert, zuletzt von Cnami (9. Juli 2011 um 17:28)

  • Cnami:

    "Mobilfunkantenne auf dem Hausdach. Diese Fläche hat der Vermieter an den Mobilfunkanbiter ( O2 ) vermietet/verpachtet.
    Dadurch hat er ja höhere Mieteinnahmen und wir sogesehen
    einen " Mieter " mehr im Haus"
    Nöö, der VM hat mit dem Betreiber wohl eher einen Nutzungsvertrag abgeschlossen.

    "Ist dieser "Mieter" an den allgemein umlagefähigen Betríebskosten (Grundsteuer, Haftpflichtvers. usw )anteilig mit beteiligt bzw muß er auch seine Anteile dazu leisten? "
    Wenn durch die Antenne die Gebäude- und/oder die Eigentümer-Haftpflichtversicherung teurer wurde, hat der Betreiber die Erhöhunng/en zu bezahlen.

    "Verbrauchsabhängige Kosten nicht."
    Doch, Betriebsstrom ebenfalls w.o..

  • Cnami:

    "Mobilfunkantenne auf dem Hausdach. Diese Fläche hat der Vermieter an den Mobilfunkanbiter ( O2 ) vermietet/verpachtet.
    Dadurch hat er ja höhere Mieteinnahmen und wir sogesehen
    einen " Mieter " mehr im Haus"
    Nöö, der VM hat mit dem Betreiber wohl eher einen Nutzungsvertrag abgeschlossen.

    "Ist dieser "Mieter" an den allgemein umlagefähigen Betríebskosten (Grundsteuer, Haftpflichtvers. usw )anteilig mit beteiligt bzw muß er auch seine Anteile dazu leisten? "
    Wenn durch die Antenne die Gebäude- und/oder die Eigentümer-Haftpflichtversicherung teurer wurde, hat der Betreiber die Erhöhunng/en zu bezahlen.

    "Verbrauchsabhängige Kosten nicht."
    Doch, Betriebsstrom ebenfalls w.o..

    Also ich habe mal mit einen Mitarbeiter von O2 der gerade hier im Hause war gesprochen und der sagte mir das O2 einen Mietvertrag abgeschlossen hat.

  • Also ich habe mal mit einen Mitarbeiter von O2 der gerade hier im Hause war gesprochen und der sagte mir das O2 einen Mietvertrag abgeschlossen hat.


    Und was - genau - wurde gemietet?

  • Und was - genau - wurde gemietet?

    Hallo,

    also ich denke mal ein Teil vom Dachboden und Dach, weil es ist ja nicht nur der Mast auf den Dach sondern ein großer Teil vom Zwischendachboden mit Fundament, Gestänge, Kabel ,Kästen usw belegt und nicht nutzbar für die anderen Mieter.
    Soweit mir bekannt ist umfasst die Wohnfläche eines Hauses alles vom Keller bis zum Dachboden.

  • Cnami:

    "ein großer Teil vom Zwischendachboden mit Fundament, Gestänge, Kabel ,Kästen usw belegt und nicht nutzbar für die anderen Mieter."
    Braucht auch nicht, es sei denn, es wurde - im MV nachzulesen - ein bestimmter Teil des DB mitvermietet.

    "Soweit mir bekannt ist umfasst die Wohnfläche eines Hauses alles vom Keller bis zum Dachboden."
    Falsch. Die Mietflächen umfassen regelmässig die Räumlichkeiten, die im MV beschrieben sind.
    Ist der DB im MV mit aufgeführt? Und wenn ja, ein bestimmter Bereich, der jetzt durch die Antenneninstallation NICHT mehr nutzbar ist?

  • Sie haben das gemietet, was in Ihrem Mietvertrag steht. Dazu gehören auch Nebengelasse, welche Ihnen beim Einzug überlassen wurden. Einen Anspruch auf eine bestimmte Größe oder einen bestimmten Platz in gemeinsam genutzte Räumen haben Sie nicht.
    Der Eigentümer muß nicht bei einem für alle zugänglichen Dachboden noch die Mieter um Erlaubnis bitten, ob er da einen Teil für sich nutzen darf.
    Da wird es wohl nichts mit einer Beteiligung an den Pachteinnahmen werden.

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