Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage hinsichtlich der BK und umlagefähigen Kosten.
Seit 2007 haben wir eine Mobilfunkantenne auf dem Hausdach. Diese Fläche hat der Vermieter an den Mobilfunkanbiter ( O2 )
vermietet/verpachtet.
Dadurch hat er ja höhere Mieteinnahmen und wir sogesehen
einen " Mieter " mehr im Haus ( 10 Parteien )
Nun meine Frage dazu. Ist dieser "Mieter" an den allgemein umlagefähigen Betríebskosten (Grundsteuer, Haftpflichtvers. usw ) anteilig mit beteiligt bzw muß er auch seine Anteile dazu leisten.? Verbrauchsabhängige Kosten nicht.
Allgemeine umlagefähige Betriebskosten werden bei uns nach Wohnfläche berechnet und Allgemeinstrom/Treppenhaus nach Personen.