Liebe Community,
vor einigen Monaten hat uns unsere Hausverwaltung einen Bescheid über die Erhöhung unserer Grundmiete zugeschickt. Die daraus entstandenen Mietkosten haben wir seither dementsprechend entrichtet. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung haben wir nun vor wenigen Wochen einen neuen Bescheid bekommen, der eine Erhöhung der zukünftigen Betriebskostenvorauszahlung enthält. In diesem Bescheid ist natürlich auch die Grundmiete vermerkt und - unter Berücksichtigung der neuen Betriebskostenvorauszahlung - die nun neue monatliche Zahlung. Erst im Nachhinein ist mir nun allerdings aufgefallen, dass die Hausverwaltung in diesem neuen Bescheid wohl die alte Grundmiete als Berechnungsgrundlage genommen hat, nicht die erhöhte Grundmiete von vor wenigen Monate. Sprich: Wir zahlen nun zwar höhere Betriebskosten, aber zu wenig Grundmiete.
Wie verhält sich das nun rechtlich? Sollte ich unsere Hausverwaltung möglichst schnell auf ihren Fehler aufmerksam machen? Oder kann ich mich als Mieter auf der Tatsache ausruhen, dass der Fehler auf der Seite der Hausverwaltung liegt? Bzw. Muss ich im Zweifelsfall im Nachhinein für die fehlende Grundmiete aufkommen?
Danke für eure Hilfe.
Nakata