Nebenkostenabrechnung nach Auszug

  • Hallo!
    Zum 30.06.2010 bin ich aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen.Bis heute! - ein Jahr Später - habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.Wie lange darf sich denn mein ehemaliger Vermieter damit Zeit lassen?Ich finde,daß ein Jahr völlig ausreichend ist.Gibt es da irgendwelche gesetzlich geregelten Fristen?

  • Ja, die Rechnung muß Ihnen bis zu einem Jahr nach Beendigung der Abrechnungsperiode zugehen. Wenn diese das Kalenderjahr ist, müssen Sie sich noch bis zum Jahresende 2011 gedulden.

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