Eigenbedarfskündigung! Wer sucht mir eine neue Bleibe?

  • Hallo,

    uns wurde eine Kündigung ( allerdings eine Unwirksame,laut DMB) von unserem neuen Vermieter zugesand.
    Nun habe ich einmal gelesen,laut eines BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung stellen,vom 15 Oktober 2010.

    Der DMB verneint dies.Wer kann mir mehr darüber berichten oder hat die Erfahrung schon gemacht?

    Wir bewohnen diese Räumlichkeiten schon seit fast 13 Jahren.

    Vielen Dank im Vorraus

    Fee

  • Die Stellung einer anderen Wohnung wäre nur zu verlangen, wenn der Vermieter noch weitere, leer stehende Wohnungen besitzen würde. Dann wäre aber auch keine Eigenbedarfskündigung möglich!

    Also ist das, was Sie gelesen haben, eine ganz andere Baustelle.

    Bei 13 Jahren Mietzeit haben Sie eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

  • Hallo Fee,
    wenn die Kuendigung von Ihren Vermieter ordnungsgemaess durchgefuehrt und "berechtigt" ist, dann besteht eine sog. Anbietspflicht vom Vermieter. Das bedeutet, das er den Mieter den er wegen Eigenbedarf gekuendigt hat in DERSELBEN WOHNANLAGE eine freie Wohnung anbieten muss. Unter der Voraussetzung das fuer die ( angebotende ) Wohnung eine Vermietungsabsicht besteht. Kommt er diese Pflicht nicht nach, dann kann die Kuendigung eventuell wegen Rechtsmissbrauch unwirksam sein.
    Und die Anbietspflicht der Vermieters ist mit den Ende der Kuendigungsfrist ebenso beendet.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    wegen Eigenbedarf gekuendigt hat in DERSELBEN WOHNANLAGE eine freie Wohnung anbieten muss.

    Was soll das denn sein? Wenn der Vermieter im Besitz mehrerer Wohnungen wäre, brauchte er wohl nicht eine Mieterin auf die Straße zu setzen, wenn er seinen Eigenbedarf anderweitig befriedigen kann.

    Hier dürfte wohl eher der Fall vorliegen, dass der Erwerber der Wohnung gerne selbst einziehen will und deshalb auf Eigenbedarf gekündigt hat. Und in diesem Fall muss sich der gekündigte Mieter selbst um eine Wohnung bemühen.

  • Der Erwerber gibt vor,das ER in die Wohnung einziehen will doch schon am 01.07.2011 im selben Haus eine Wohnung als Eingenbedarf erwarb.
    Also ist da schon was faul,oder?

  • Der Erwerber gibt vor,das ER in die Wohnung einziehen will doch schon am 01.07.2011 im selben Haus eine Wohnung als Eingenbedarf erwarb.
    Also ist da schon was faul,oder?


    Wenn er in diese Wohnung eingezogen ist, besteht doch m.M. kein Eigenbedarf mehr.

  • Tja, das dachte ich allerdings auch.
    Aber was solls... Auszug heißt Veränderung und Veränderung ist immer gut :p
    Ausziehen wollen wir doch schon,weil auf Psychokrieg mit diesem Menschen haben wir keinen Bock.Dafür ist das Leben zu kurz.

    LG

  • Tja, das dachte ich allerdings auch.
    Aber was solls... Auszug heißt Veränderung und Veränderung ist immer gut :p
    Ausziehen wollen wir doch schon,weil auf Psychokrieg mit diesem Menschen haben wir keinen Bock.Dafür ist das Leben zu kurz.
    LG


    Du sagst es. Beste Wünsche! :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!