Schadensersatzansprüche bei Abspringen eines Nachmieters

  • Hallo allerseits,


    ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Das Thema Kündigungsfrist und Nachmietersuche wurde hier sicherlich schon mehrfach ausgefochten, dennoch finde ich einfach keinen Beitrag in diesem Forum oder generell im Internet, welcher sich auf unsere Situation 1:1 übertragen lässt. Entschiedene Punkte sind dann doch immer etwas anders. Aber nun zum Thema:


    Meine Freundin und ich haben vor einiger Zeit unsere Wohnung gekündigt. Vertragsgemäß endet unser Mietverhältnis somit am 1.11.22. Nun hatten wir unseren Vermieter in unserer Kündigung gefragt, ob eine Nachmietersuche möglich ist, damit wir schon vor dem 1.11. die Wohnung verlassen können. Soweit so üblich. Unser Vermieter hat uns das netterweise erlaubt, möchte aber die Nachmietersuche selbst erledigen und mit uns einfach nur Besichtigungstermine vereinbaren. Somit sind wir in diesem Prozess nur wenig involviert, was auch in Ordnung ist. Wir haben jetzt seit mehreren Wochen immer wieder Besichtigungstermine gemacht. Einige Interessenten haben uns auch privat zwischendurch angeschrieben und bekräftigt, dass sie die Wohnung gerne hätten und auf die Rückmeldung des Vermieters warten. Vom Vermieter hingegen haben wir immer nur die Rückmeldung bekommen, dass niemand bisher die Wohnung wollte (wir vermuten, dass unser Vermieter einfach nur alle bisher abgelehnt hatte, was ja auch sein gutes Recht ist). Außerdem möchten wir unsere Küche dem Nachmieter verkaufen.

    Nun kam es dazu, dass kurz vor Ende August wohl ein Interessent bekräftigt hat die Wohnung zu nehmen. Unser Vermieter hat uns geschrieben, dass es jemanden gibt der die Wohnung zum 15.09. nehmen wird. Das passt uns natürlich perfekt, somit haben wir nur zwei Wochen Überschneidung mit unserer neuen Wohnung. Die neue Wohnung können wir sehr flexibel anmieten. Also egal, ob die ganze Geschichte mit einem Nachmieter nun klappt oder nicht, hätten wir die Wohnung flexibel anmieten können, sodass wir nur zwei Wochen Überschneidung hätten.

    Die Kommunikation lief bis dahin immer etwas schleppend, da der neue Nachmieter wohl nicht sehr zeitig antwortet. Dennoch hat er erneut vor Ende August geschrieben, dass er die Wohnung wirklich nehmen wird. Auch unser Vermieter hat nochmal geschrieben, dass der Interessent die Wohnung nehmen will und dass jetzt der Mietvertrag verschickt wurde und alles finalisiert wird.


    Das klingt natürlich gut, dachten wir uns. Also haben wir unsere neue Wohnung bereits zum 01.09. angemietet und angefangen umzuziehen.
    Einige Tage später, also anfang September schreibt uns unser Vermieter, dass der Nachmieter abgesprungen ist und wann wir wieder Besichtigungstermine machen können. Ein Mietvertrag wurde nicht unterschrieben.


    Wir sind der Meinung, dass uns für die doppelten Zahlungen nun Schadensersatz zusteht. Zwar kein vorzeitiges Ende des Mietvertrags (es ist ja noch kein neuer Mietvertrag unterschrieben worden), dennoch ein Anspruch auf Schadensersatz, da uns zugesichert wurde, dass ein neuer Mieter zum 15.09. gefunden wurde.
    Außerdem haben wir dem Vermieter vorher geschrieben, dass das nur kurzfristig mit dem Auszug klappt, wenn der neue Mieter auch die Küche übernimmt. Damit war man einverstanden, aber jetzt ist eben doch nichts mehr fest.

    Im Internet haben wir einige Informationen und Urteile dazu gefunden. Z.B. dass ein Vermieter auch dann Schadensersatz fordern kann, wenn es zu einem MietVORvertrag gekommen ist. Das ist unserer Ansicht nach hier der Fall, da sowohl Miethöhe und Mietobjekt fest stand. Ebenso wurde ja auch schon der Mietvertrag an den potentiellen Nachmieter verschickt.

    Die große Frage ist nun, ob das auch für uns gilt. Können wir vom Vermieter nun Schadensersatz verlangen, da dieser uns zugesichert hat, dass zum 15.09. ein Nachmieter die Wohnung nehmen wird? Die Gesamte Kommunikation lief schriftlich, demnach sollte es an Beweisen nicht Mangeln. Ebenso ist uns klar, dass wir nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag herauskommen. Es geht nur um Schadensersatzansprüche für doppelte Mietzahlungen der neuen Wohnung, die über den 15.09. hinaus gehen. Diese würden ja gar nicht entstehen, wenn uns nicht zugesagt wurde, dass die Wohnung einen neuen Nachmieter hat.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Grundsätzlich ist es möglich, dass ihr keine doppelte Miete zahlen müsst. In solchen Konstellationen wird meistens als rechtliche Form ein Aufhebungsvertrag geschlossen, womit der Mietvertrag vorzeitig endet. Bei einem Aufhebungsvertrag wäre es unerheblich, ob der Nachmieter abgesprungen wäre, es sei denn, dass der Aufhebungsvertrag unter der Bedingung eines Nachmieters geschlossen worden ist. Hier wäre die Folge, dass ihr einfach auszieht und dann keine Miete mehr zahlt. Ob ein solcher geschlossen worden ist, lässt sich natürlich nicht aus der Ferne beurteilen, zudem wäre es eine Einzelfallberatung, die nur ein Anwalt vornehmen darf.

    Der Vermieter kann sich damit verteidigen, dass kommuniziert worden ist, dass noch kein Mietvertrag geschlossen und damit ja noch unklar war, ob die Wohnung vermietet wird.

    Daher wird man euch keine eindeutige Antwort geben können, da fehlt alleine schon der gesamte Verlauf mit dem Wortlaut. Es ist gut möglich, dass ein solcher Anspruch besteht, bzw. ihr keine Miete zahlen müsst, aber zwingend ist es bisher nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!