Probleme mit dem Vermieter - Feuchtigkeit in Souterrainwohnung

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich hoffe ich habe das richtige Unterforum gewählt.

    Für mein Problem muss ich leider etwas ausholen.

    Aufgrund der furchtbaren Nachbarn direkt über mir (3 Familienhaus, ich bin die einzige Mieterin, die anderen Parteien sind Eigentum und bewohnt durch die Eigentümer)habe ich mir eine andere Wohnung gesucht.

    Direkt einen Tag nach Kündignug meiner jetzigen Wohnung zeigte auch mein Vermieter (zu dem ich sonst, außer aufgrund von einer Beschwerde über die furchtbaren Nachbarn über mir keinen Kontakt hatte) sein wahres Gesicht.

    - Es begann mit einer großen Diskussion über Besichtigungstermine. Ich hatte mich hierzu im Vorfeld im Internet erkundigt und aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Vorgabe mich an Gerichtsurteilen orientiert und ihm 4 Termine im Monat eingeräumt (3-4 Termine wären normal), fast alle vormittags da ich im Schichtdienst ab mittags/ nachts tätig bin.

    Hierauf unterstellte er mir, dass ich Besichtigungen verhindern wollen würde, da ich nur vormittags Zeit eingeräumt hätte. Des Weiteren wäre ein Termin pro Woche viel zu wenig. Er würde schließlich schon länger vermieten und ich müsse ihm mehr Termine zur Verfügung stellen. Eine Wahrung meiner Belange als Mieterin findet in keiner Weise statt. So wurde zum Beispiel ein kurzfristig von mir, auf seine Nachfrage, eingeräumter Termin von 15 Minuten (die Interessentin hatte die Wohnung bereits im vorhinein gesehen) einfach überzogen, ungeachtet dessen, ob ich noch was vorhabe.

    Damit nicht genug, forderte er nun für den September 2 Termine pro Woche, wovon einer zwingend nachmittags/ abends stattfinden müsse. Auch hier kam ich ihm, meinen Möglichkeiten entsprechend, entgegen und gab ihm 6 Termine, erneut unter dem Hinweis, dass ich im Schichtdienst tätig bin und daher durch meine Dienstblöcke an 6/9 oder 12 Tagen am Stück abends nicht zu Hause bin und daher nicht jede Woche ein Termin abends stattfinden kann.

    Seine Idee, ihm meine Schlüssel auszuhändigen damit er seine Besichtigungen in meiner Abwesenheit durchführt bin ich nicht nachgekommen. Des Weiteren gibt es auch in greifbarer Nähe keine Vertrauensperson, welche diese Angelegenheit regeln kann.

    Aber jetzt wird es noch ein bisschen besser mit diesem Menschen:

    - Aufgrund eines Wasserschadens (vor meinem Mietverhältnis, wurde wohl laut seiner Aussage komplett saniert) wurde ich vor Beginn des Mietverhältnisses darüber informiert, dass ich einen Entfeuchter im Schlafzimmer aufstellen müsse und an eine bestimmte Wand keinen Kleiderschrank stellen dürfe, da sonst sich dort Feuchtigkeit sammeln würde. So habe ich auch gehandelt, trotzdem sei an genau der selben Wand jetzt wieder Feuchtigkeit (festgestellt durch eine Interessentin).

    Da meine furchtbaren Nachbarn wie immer mehr Meinung wie Ahnung haben, behaupten diese nun gegenüber meinem Vermieter, dass ich angeblich nie lüften würde (ist für diese Nachbarn gar nicht einsehbar).

    Bezüglich eines Gutachtens hat sich bisher noch keiner bei mir gemeldet. Nur sind mir zeitlich auch ein wenig die Hände gebunden, da ich ebenfalls meinen Umzug vorbereiten muss.

    Da ich leider an ein äußerst interessantes Exemplar von Vermieter geraten bin, gehe ich zu 100% davon aus, dass er jetzt versuchen wird mir die Feuchtigkeit in die Schuhe zu schieben. Er hält es ja schließlich auch für großzügig von ihm, dass er aufgrund meiner Beschwerde über die A**i Nachbarn seiner Fürsorgepflicht nachkommen musste.

    Von daher ist die Frage, ob hier jemand ist, der eine ähnliche Situation erlebt hat und mir von seinen Erfahrungen erzählen kann. Bringt es was schon mal Kontakt mit dem Mieterschutzbund aufzunehmen? Soll ich noch zuwarten?

    Eine letzte Frage habe ich noch: da ich noch nie eine Nebenkostenabrechnung in den letzten zwei Jahren bekommen habe: wann soll ich diese am besten beantragen? Vor dem Auszug noch, oder nach Schlüsselübergabe? Ich gehe schließlich nicht davon aus, dass er mir diese von alleine aushändigen wird.


    Entschuldigt bitte den langen Text, aber es ist mit dieser gesamten Situation momentan einfach zu viel.

  • Zum Thema Besichtigungen: je nach Urteil sind 1-2 Besichtigungen pro Woche ausreichend, wobei auch auf die Belange des Mieters geachtet werden muss.

    Ich sehe da kein schuldhaftes Verhalten deinerseits.

    Zum Thema Feuchtigkeit: Der Vermieter kann gern versuchen, die Sache Dir in die Schuhe zu schieben, muss dir eine Schuld aber konkret nachweisen.

    Wenn es sich um aufsteigende Feuchtigkeit handelt (das ist bei Souterrain-Wohnungen nichts ungewöhnliches), dann ist das problemlos feststellbar.

    Aufgrund eines Wasserschadens (vor meinem Mietverhältnis, wurde wohl laut seiner Aussage komplett saniert) wurde ich vor Beginn des Mietverhältnisses darüber informiert, dass ich einen Entfeuchter im Schlafzimmer aufstellen müsse und an eine bestimmte Wand keinen Kleiderschrank stellen dürfe

    Hast Du die Sache mit dem Entfeuchter ggfs. sogar schriftlich? Wenn es keinen Mangel gibt, d.h. der Schaden behoben wurde, gibt es keine Notwendigkeit eines Entfeuchters.

    Bringt es was schon mal Kontakt mit dem Mieterschutzbund aufzunehmen? Soll ich noch zuwarten?

    Meines Wissens gibt es beim Mieterverein keine Wartezeiten, d.h. Du brauchst Da noch keinen Kontakt aufzunehmen. Ich würde mich da aber vorab schlau machen.

    Ich würde Dir aber empfehlen, die Übergabe der Wohnung nicht allein durchzuführen, sondern Dir 1-2 Zeugen mitzunehmen.

    Eine letzte Frage habe ich noch: da ich noch nie eine Nebenkostenabrechnung in den letzten zwei Jahren bekommen habe: wann soll ich diese am besten beantragen?

    Die Abrechnung für 2020 kannst Du einfordern. Eine Nachzahlung wäre hier bereits verfristet, allerdings kein Guthaben deinerseits. Für die Abrechnung 2021 hat der Vermieter - je nach Abrechnungsperiode - vermutlich noch Zeit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen danke Leipziger82 für deine schnelle Antwort.

    Ein Übergabeprotokoll habe ich damals nicht erhalten. Ebenso habe ich auch leider nix schriftlich für die Anweisung den Entfeuchter aufzustellen.

    Aber vielen Dank für den Hinweis, dass ich mir Zeugen zur Übergabe mitnehme. Da hatte ich noch gar nicht dran gedacht. Auch die Nebenkostenabrechnungen werde ich mir entsprechend anfordern (ich denke direkt mit entsprechender Fristsetzung am besten).

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