Hallo liebe Community,
Im Mietvertrag meiner Freundin steht folgender Absatz:
"Das Mietverhältnis beginnt zum 01.11.2020 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 2 Jahre nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 31.10.2022 mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist"
Wir verstehen das so, dass zum 31.10.2022 kündbar bedeutet, dass dann das Mietverhältnis theoretisch auch enden könnte. Meine Freundin wollte die Kündigung am 31.08 persönlich vorbeibringen, der Vermieter war aber nicht zu Hause, sie hat die Kündigung eingeworfen und ihn telefonisch über die Kündigung informiert. Der Vermieter hat jetzt den Erhalt der Kündigung am 01.09.22 bestätigt, behauptet aber, dass erst nach den 2 Jahren die 3 Monate gesetzliche Kündigungsfrist greift und legt die Vertragsbeendigung damit auf dem 31.01.2022 fest.
Wie würdet ihr das verstehen? Mit dem Erhalt am 01.09 hat er vemurtlich Recht, da am 31.08 erst nachmittags eingeworfen oder zählt da auch noch die Karenzfrist von 3 Werktagen?
Wir sind etwas überfragt, wollen uns da aber nicht ausnehmen lassen und sind über jede Hilfe dankbar ![]()
Danke und Grüße