Hausverkauf - Modernisierung - Wohnungsbesichtigung - Maklerfotos und Mieterrechte

  • Hallo zusammen,

    Thema steht ja oben. Unser Vermieter will unser 2 Parteienhaus verkaufen.

    Wir wohnen seit über 10 Jahren hier unsere Nachbarn über 40 Jahre. Mein Mann ist zu 70 % scherbehindert, auch wenn man es ihm nicht ansieht.

    Nun habe ich ein paar Fragen:

    1. Wohnungsbesichtigung mit Makler. Wie lange vorher muss er diesen ankündigen?

    2. Wenn er in der Wohnung modernisieren will, z.B. neues Bad, wie lange muss er das vorher ankündigen und muss ich mir dann extra Urlaub nehmen, da ich nicht gerne möchte, dass fre de Leute alleine in Meiner Wohnung sind.

    3. Muss ich Fotos durch den Makler bzw. Vermieter dulden?

    Das waren jetzt erst einmal die dringendsten Fragen. Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.

    Herzliche Grüße

    Bersuphi

  • 1. Wohnungsbesichtigung mit Makler. Wie lange vorher muss er diesen ankündigen?

    Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bei Besichtigungen aufgrund von Verkäufen können durchaus auch 24 Stunden ausreichend sein.

    Ihr müsst aber nicht jeden Termin akzeptieren, sofern Ihr einen Ausweichtermin vorschlagt.

    Wenn er in der Wohnung modernisieren will, z.B. neues Bad, wie lange muss er das vorher ankündigen und muss ich mir dann extra Urlaub nehmen, da ich nicht gerne möchte, dass fre de Leute alleine in Meiner Wohnung sind.

    Modernisierungen sind gemäß § 555c BGB 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen anzukündigen.

    Die Maßnahmen habt Ihr in der Regel zu dulden, d.h. im Zweifel musst Du auch Urlaub nehmen.

    Eine Duldung würde ggfs. nicht bestehen, wenn die Durchführung eine Härte für die Bewohner darstellen würde. Das sind aber immer individuelle Entscheidungen.

    3. Muss ich Fotos durch den Makler bzw. Vermieter dulden?

    Nein, Fotos dürfen nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung gemacht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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