Zu meiner Lage:
Ich wohne schon nun ein paar Jahre in der Wohnung, habe den Kellerraum bisher allerdings nicht gebraucht und mich deswegen beim Einzug nicht direkt darum gekümmert. Mittlerweile wird der Platz allerdings knapp und ich wollte den Kellerraum nun nutzen. Im Mietvertrag steht dazu folgender Satz: "Zur kostenlosen Benutzung kann der Vermieter 1 Kellerraum zur Verfügung stellen.".
Die Hausverwaltung behauptet jetzt es sei kein Kellerraum frei und argumentiert so, dass Sie den Raum zur Verfügung stellen können, es aber nicht zwangsweise müssen.
Ich habe eher die Vermutung, dass die Hausverwaltung den Überblick über die verschiedenen Räume verloren hat und anstatt sich darum zu kümmern lieber die Mieter vertröstet. Übrigens habe ich insgesamt 20 Kellerräume gezählt, verteilt auf 18 Wohnungen.
Ist die Formulierung im Mietvertrag so rechtskonform? Kann ich die Hausverwaltung dazu bringen sich darum zu kümmern (Der Mitarbeiter am Telefon wurde leider sehr schnell sehr pampig und laut, nachdem ich mehrfach auf diesen Satz im Mietvertrag verwiesen habe)? Oder als letzte Instanz eventuell sogar eine Mietminderung erwirken?