Hat Mieter Recht auf Einsicht in den Gebäudeversicherungsvertrag???

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hab da mal 2 Fragen bezüglich meiner Betriebskostenabrechnung. Mein Vermieter hat mir für den Nachweis der Gebäudeversicherung nur eine Kopie der Beitragsrechnung beigelegt. Daraus kann ich nur einen Betrag von ca. 470 € erkennen. Zusätzlich erhielt ich noch eine Kopie der Beitragsrechnung für die Haftlichtversicherung, welche ca. 100 € betrug. Zusammen also einen Gesamtbetrag von ca. 570 €. Mir kommt dieser Betrag ziemlich hoch vor??? Unser Wohnhaus (4 Parteien) hat schließlich nur eine Gesamtwohnfläche von 251 m².

    Einsicht in den Versicherungsvertrag gewährt mir mein Vermieter (Hausverwalter) nicht, mit der Begründung er hätte seine Schweigepflicht! Ist das rechtens? Schließlich will man als Mieter doch wissen, für was man zahlt, quasi welche Posten die Versicherung beinhaltet.

    Wäre dankbar für jede Auskunft von Euch und ggf. unter Angabe einer gesetzl. Grundlage.

  • Die Gebäudeversicherung wäre rechtens.
    Bei der Haftpflichtversicherung sollte die Art der Police bekanntgegeben werden.
    Z.B. eine Mietausfallversicherung müssen Sie nicht zahlen.
    Also lassen Sie sich die Art der Haftpflichtvericherung genauer erläutern.

  • Mein Vermieter hat mir für den Nachweis der Gebäudeversicherung nur eine Kopie der Beitragsrechnung beigelegt.
    Zusätzlich erhielt ich noch eine Kopie der Beitragsrechnung für die Haftlichtversicherung, welche ca. 100 € betrug.
    Unser Wohnhaus (4 Parteien) hat schließlich nur eine Gesamtwohnfläche von 251 m².


    Ich halte die Beträge im Vergleich zu meinem Vermietobjekt für realistisch.
    Wenn Du Kopien der Versicherungen hast, kannste die Vers. ja mal fragen, um welche Art von Verträgen es sich handelt. Müüstest Dich evtl. etwas geschickt verhalten...

  • Hallo Nessaja86,
    Tipp. Ihr Vermieter muss die Beko Abrechnung so erstellen, das Sie nachvollziehen koennen warum die "Kosten" entstanden sind ! Daher eventuell nocheinmal schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen. Sollte keine Reaktion kommen waere somit der naechste Schritt faellig. Aber ersteinmal Preisanfrage wie "Berny" erwaehnt hat durchfuehren.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (5. Juli 2011 um 19:12)

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