Einrohrverdunster nur noch bis 2012 rechtens

  • calexa,

    mit Deiner Reklame sollteste besser im Vermietrforum Dein Glück versuchen.
    Hier interessiert sich niemand dafür.
    Ausserdem sollteste nicht vergessen, die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung zu nennen.

    Für meine Stuttgarter Immobilie ist Deine Firma unten durch.

  • calexa,

    mit Deiner Reklame sollteste besser im Vermietrforum Dein Glück versuchen.
    Hier interessiert sich niemand dafür.
    Ausserdem sollteste nicht vergessen, die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung zu nennen.

    Für meine Stuttgarter Immobilie ist Deine Firma unten durch.

    Sorry aber wir wussten nicht, daß das Mietrecht nur für Mieter und nicht für Vermieter gemacht ist.

    Hier aber die Rechtgrundlage:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf

    Denke es ist für jeden Interessant bei dem noch Messgeräte verwendet werden, die nicht mehr der Norm entsprechen. Hier § 12 Kürzungsrecht.

  • Sorry aber wir wussten nicht, daß das Mietrecht nur für Mieter und nicht für Vermieter gemacht ist.

    Hier aber die Rechtgrundlage:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf

    Denke es ist für jeden Interessant bei dem noch Messgeräte verwendet werden, die nicht mehr der Norm entsprechen. Hier § 12 Kürzungsrecht.

    Dein Täuschungsversuch ist misslungen:
    In der gelinkten Heizkostenverordnung ist mit keinem Wort die Rede von HKVs mit Röhrchen vs. elektronischer HKVs. Hier verweise ich besonders auf §4 Abs.2 und §5 Abs.1.
    Der §12 hat mit dem Threadthema (vorerst) nichts zu tun.

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