WG "gegen" den Willen des Vermieters.

  • Hallo,

    ich habe ein kleines Problem. Ich wohne seit 1 Jahr und 3 monaten in einer Wohnung. Die vermieter wohnnen unter mir. Ich habe mich von meiner freundin mit der ich die wohnung zusammen bestritten habe getrennt. Wg beziehungsproblemen aber auch, wegen ihres waschzwangs. Dieser ist so stark ausgeprägt dass der wasserverbrauch nach unserem einzug im gesamten haus um über 50% gestiegen ist. Hinzu kommt, dass es ein Altbau ist und man es hört wenn das wasser läuft. so auch die vermieter unter uns. es gab schon diverese streits diesbezüglich. So.. nun ist es halt so .. wir trennen uns,ich will die wohnung aber unbedingt behalten da ich soviel geld und arbeit rein gesteckt habe. Meine freundin hat heute gekündigt. ich hatte mit den vermieter bereits darüber gesprochen und angedeutet, dass ich die wohnung nicht allein finanzieren kann und ggf "einen freund" mit reinnehmen will.

    Wie ist die rechtliche grundlage bzgl. dem vertrag der (einseitig?) gekündigt wurde und der sache ob die vermieter mir es verbieten können wen "mit ins boot" zu holen?

    Vielen Dank
    Sebastian

  • Hallo Sebastian,

    vorab: Man nehme den Mietvertrag...

    "Ich habe mich von meiner freundin mit der ich die wohnung zusammen bestritten habe getrennt."
    WER ist/sind im MV als Mieter mit Namen UND Unterschrift benannt?

    "der wasserverbrauch nach unserem einzug im gesamten haus um über 50% gestiegen ist."
    Mag blöd klingen, aber das ist momentan nebensächlich.

    "wir trennen uns,ich will die wohnung aber unbedingt behalten"
    Stellungnahme folgt später.

    "Meine freundin hat heute gekündigt."
    Stellungnahme folgt später.

    "ich hatte mit den vermieter bereits darüber gesprochen und angedeutet, dass ich die wohnung nicht allein finanzieren kann und ggf "einen freund" mit reinnehmen will."
    Stellungnahme folgt später.

    "Wie ist die rechtliche grundlage bzgl. dem vertrag der (einseitig?) gekündigt wurde"
    Stellungnahme folgt später.

    "ob die vermieter mir es verbieten können wen "mit ins boot" zu holen?"
    Stellungnahme folgt später.

  • hallo,
    im mietvertrag stehen wir beide jeweils mit unserer unterschrift drin.
    Aber auch nur mit unserer Unterschrift - nicht gesondert mit namen.


    Hmm, komisch, sowas ist mir neu. Ich gehe mal davon aus, dass die Unterschriften zweifelsfrei Euch zuzuordnen sind:

    "wir trennen uns,ich will die wohnung aber unbedingt behalten"
    Das kannst Du auch grundsätzlich.

    "Meine freundin hat heute gekündigt."
    Kann sie garnicht. Da Ihr beide Mieter seid, könnt auch nur Ihr beide den MV kündigen. Sie kann höchstens den VM bitten, sie aus dem MV zu entlassen (was er nicht tun muss).

    "ich hatte mit den vermieter bereits darüber gesprochen und angedeutet, dass ich die wohnung nicht allein finanzieren kann und ggf "einen freund" mit reinnehmen will."
    Der VM kann da zustimmen, muss jedoch nicht (sein finanzielles Risiko).

    "Wie ist die rechtliche grundlage bzgl. dem vertrag der (einseitig?) gekündigt wurde"
    s.o., zwei Absätze zuvor.

    "ob die vermieter mir es verbieten können wen "mit ins boot" zu holen?"
    s.o., zwei Absätze zuvor.

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