Handwerksarbeiten ohne Termin

  • Hallo

    der Vermieter möchte Balkon neu fliessen lassen. Genauer Termin kann nicht festgelegt werden, da witterungsabhängig.

    Welche Kosten können entstehen, wenn Mieter den Termin nicht ermöglichen kann wg. Arbeitstätigkeit? Muss der Mieter kosten übernehmen?

  • Welche Kosten können entstehen, wenn Mieter den Termin nicht ermöglichen kann wg. Arbeitstätigkeit?

    Zusätzliche Kosten die der Handwerker dann geltend macht, etwa Anfahrt, unnütze Arbeitszeit usw.

    Muss der Mieter kosten übernehmen?

    Wenn er schuldhaft die Arbeiten nicht geduldet hat, dann schon. Aber daran sind eben auch Voraussetzungen geknüpft, rechtzeitige Ankündigung, entsprechende Absprache mit dem Mieter usw. Wenn plötzlich Handwerker einfach vor einer verschlossenen Tür stehen heißt es nicht das Kosten übernommen werden müssen.

  • Hallo,

    Danke. Inwieweit im voraus müssen diese angekündigt werden?

    Es soll der Balkon gefliesst werden. Da ist eine genaue terminvereinbarung nicht möglich, da wetterabhängig. Es kann wohl auch mehrere Tage dauern?! Wie muss das angekündigt werden? In den Monaten von April bis August? Und wie viel Tage vorher?

  • Da ist eine genaue terminvereinbarung nicht möglich, da wetterabhängig.

    Das ist genau das Problem und hierdurch lässt sich das Zeitfenster für die Ankündigung auch ganz gut eingrenzen. Mehr als 3-4 Tage Ankündigung sind da nicht möglich, weil Du keine längeren (genauen) Wetterprognosen stellen kannst.

    Die Ankündigung kann hier sicher formlos, d.h. auch telefonisch erfolgen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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