Eigenbedarf wegen Nachwuchs und grössere Wohung

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen mit unserer 15 Jahre alten Tochter, also zu dritt, in einem 3 Parteienhaus. Davon haben wir die grösste Wohnung mit 4 Zimmern und 125qm. Über uns wohnt die Tochter unseres Vermieter mit ihrem Mann und ihrem 4 Jahre alten Sohn. Die kommen nun im Herbst Nachwuchs. Heute war unser Vermieter bei uns und meinte dass seine Tochter gerne unsere Wohnung hätte, da ihre eigenen in der sie wohnen mit 2 Kindern dann anscheinend zu klein wäre. Ihre Wohnung hat so um die 80qm und 3 Zimmer.

    Er hat mir Zeit gegeben darüber nachzudenken, also noch keine Kündigung oder so. Was sollen wir machen, sind ziemlich überfordert

  • Ich würde da an eurer Stelle in Ruhe darüber nachdenken. Vielleicht wäre es eine Option, die Wohnungen zu tauschen, wenn Euch die kleinere Wohnung ausreicht?

    Wenn Euch die zu klein ist, würde ich perspektivisch schon mal den Wohnungsmarkt checken. Wenn die Eigenbedarfskündigung dann kommt und sowohl inhaltlich, als auch formell korrekt ist, stehen Eure Erfolgschancen vor Gericht aus eigener Erfahrung eher schlecht aus.

    Wie lange wohnt ihr schon in der Wohnung?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das mit tauschen ist keine Option. Die Wohnung da oben bin denen ist nicht so meins.

    Wir wohnen da jetzt um 8. Jahr.

    Meinst du echt dass die gute Chancen haben mit der Eigenbedarfskündigung? Geht das so einfach? Die haben doch ne ganz ordentliche wohnung im Prinzip. Geht sowas vor Gericht durch?

  • Es geht nicht darum, dass die Familie eine ordentliche Wohnung hat, sondern, dass der Vermieter dahingehend (mit Einschränkung) über sein Eigentum entscheiden kann.

    Es mag Entscheidungen geben, bei denen eine Eigenbedarfskündigung gerichtlich abgelehnt wurde, aber im aktuellen Fall scheint es wohl so zu sein, dass es dort bald einen 4-Personen-Haushalt gibt, aber nur 3 Zimmer, d.h. die Kinder müssten sich dann ein Zimmer teilen.

    Das ist ein plausibles Argument vor Gericht, auch wenn dort noch andere Faktoren eine Rolle spielen.

    Letztendlich gibt es immer eine Interessenabwägung: Ist Euer Interesse, zu dritt in einer 125m² 4-Raumwohnung zu wohnen größer, als das Interesse der Vermietertochter, mit einer 4köpfigen Familie selbige Wohnung zu beziehen? Ich fürchte, da sitzt der Vermieter und dessen Tochter am längeren Hebel, da die Wohnung "zu groß" für euch ist. Aber das ist nur meine unbedeutende Einschätzung.

    Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein Vermieter vor Gericht Recht bekommen hat, weil sein Sohn zusammen mit seiner Lebensgefährtin eine 100m²-Wohnung beziehen wollte, hierfür aber eine dreiköpfige Familie weichen musste.

    Wenn Ihr tatsächlich dort 8 Jahre wohnt, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.

    Letztendlich kann man hier auch mit dem Vermieter in das Gespräch gehen. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass der Eigenbedarf nicht gleich geltend gemacht wird, sondern vielleicht erst in 1,5-2 Jahren.

    Wenn das Schreiben einer Eigenbedarfskündigung kommt, würde ich das im Zweifel durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Er kann dann auch die Erfolgsaussichten beurteilen. Wie gesagt: Da spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft mir jetzt schon mal weiter. Ich werde jetzt mal nächste Woche das Gespräch mit ihm suchen und ihn fragen wie wie das handhaben wollen.....also ob wir uns einigen oder ob er das offiziell mit einer Eigenbedarfskündigung machen will...keine Ahnung. Zum Anwalt muss ich dann damit ja sowieso und dann ich ja immer noch schauen was wir da rausholen können oder wie auch immer.

    Aber das mit den 2 Kindern und den 4 Zimmern leuchtet mir schon ein.

    Danke nochmals für die Antwort.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!