Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Zahlungen

  • Hallo liebe Community.

    Es geht um eine außerordentliche Kündigung die ich von meinem Vermieter erhalten habe.

    Zur Sachlage (In Kurzfassung):

    Wir haben die Wohnung seit dem Juli und seit November konnten wir die Miete nicht immer pünktlich bezahlen wegen finanziellen Problemen.

    Aber wir haben sie immer gezahlt bis heute, also wir haben keine Rückstände für die Miete und ab März können wir sie wieder normal bezahlen da wir alle finanziellen Probleme geregelt haben.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Können wir die Wohnung deshalb verlieren?

    - er hat uns keine Mahnung geschickt sondern direkt die Kündigung

    - wir haben alles gezahlt bevor die Kündigung zu uns kam, wir haben bereits einen Dauerauftrag erstellt.


    - wie würde das vor Gericht aussehen?

    - hat er trotzdem dann das Recht auf eine ordentliche Kündigung?

    Ich will die Wohnung unbedingt behalten und nicht verlieren, ich würde alles dafür tun.

    Ich weiß das es nicht richtig von mir was so zu handeln aber ich habe daraus gelernt.


    Wie sollten wir da am besten vorgehen? Der vermieter ist stur und lässt sich nicht mit sich reden.

    Wir haben gelesen das die außerordentliche Kündigung unwirksam ist, da wir bereits alles beglichen haben.


    Wie sieht die Sachlage da aus?


    (Kündigung ist im Anhang)


    Vielen lieben Dank!


    Mit freundlichen Grüßen


    die zensierten Bereiche sind nur Adressen, Namen etc.


    ready247

    Anhang gelöscht, eine konkrete Kündigung darf hier bekanntlich nicht bewertet werden.

  • Eine außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn vorher die Mietrückstände beglichen worden sind. Dann liegen ja nicht mehr die Voraussetzungen vor. Gleiches gilt grundsätzlich für eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung. Für beides ist eine Abmahnung nicht erforderlich.

    Eine ordentliche Kündigung ist auch dann möglich, wenn ständig unpünktlich gezahlt wird, das setzt in der Regel aber eine Abmahnung voraus. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn die Mietdauer bisher äußerst kurz war. Ist alles eine Frage des Einzelfalles.

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