Junge Frau und Kater ohne Dach überm Kopf?!

  • Hallo Zusammen,

    ich bin ganz neu hier und hoffe sehr hier Antworten auf meine Fragen zu erlangen.

    Folgende Situation:

    Zum 01.01.2011 bin ich in eine neue Wohnung gezogen,mit dem Vorsatz länger dort zu wohnen.
    Nun kam vor ca. 3 Monaten mein Vermieter mit der Kündigung (dessen Erhalt ich unterschrieben habe)
    Grund: Eigenbedarf,da er sich in der Wohnung mit einem Musiktherapie-Studio selbstständig machen will.
    Problem ist nun,dies geschah mitten in meiner Prüfungszeit,weswegen ich erst relativ spät anfangen konnte zu suchen.
    Ich habe jetzt zwar eine Wohnung gefunden,diese ist aber erst am 01.09.2011 bezugsfertig (vorher sind noch Mieter drin ),ich
    habe nun meinem Vermieter gesagt,das ich nicht zum 30.06. ausziehen kann daraufhin hat er mir eine Verlängerung bis zum 05.07. gewährt.m
    Die Wohnung befindet sich in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,mein Vermieter wohnt also bei mir im Haus.

    Ich kann nicht zu meinen Eltern ziehen und auch in kein Hotel-finanziell nicht und auch sonst ist das wegen meinem Kater schlecht machbar.
    Was kann ich nun tun?
    Ist die Kündigung rechtens?
    Was ist wenn ich einfach bis zum 01.09. bleibe?!Muss ich ihm dann Schadensersatz zahlen?
    Man muss doch bedenken,das ich gerade mal 3 Monate in der Wohnung gelebt habe und mein Vermieter doch
    bestimmt schon vorher wusste das er sich in dieser Wohnung selbstständig machen will?!

    Danke fürs Lesen & viele Grüße Pibi

  • Diese Kündigung war von Anfang an nicht dem Gesetz entsprechend. Bei der Kündigung einer Einliegerwohnung muss der Vermieter zwar keine Gründe anführen, aber die Frist verlängert sich für ihn per Gesetz um 3 Monate, also haben Sie eine Frist von 6 Monaten bis zum 30.09.

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

    Wäre Ihre Wohnung keine Einliegerwohnung, dann wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt nicht möglich gewesen. Denn der Eigenbedarf kann nur für Familienangehörige und nicht für ein Gewerbe angemeldet werden.

    Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Gleich heute abend werde ich meinen Vermieter in Kenntnis setzen :)

    Ich schreibe dann,wie es gelaufen ist.

    Vielen vielen Dank :)

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