Frisch eingezogen - neuer Vermieter

  • Moin,

    meine Freundin und ich sind Anfang Februar in eine neue Wohnung eingezogen, ein paar Tage später erzählten uns die aktuellen Mieter, dass sie das Haus verkauft hätten und wir uns keine Angst machen müsstest, dass dieser uns Kündigt oder es als Eigenbedarf anmeldet.

    Da wir die nun auch kennengelernt haben, ist uns aber bewusst, dass die ganz sicher Eigenbedarf anmelden möchten.

    Unser Vertrag ist 1 Jahr, sodass der Vermieter oder wir einfach kündigen könnten, der Vertrag hat keine Befristung.

    Könnte uns der neue Vermieter uns noch in diesem Jahr "rausschmeißen" und Eigenbedarf anmelden oder gibt es da eine Sperrfrist oder sonstiges.

    Sonst müssten wir schon wieder auf die Suche nach einer Wohnung gehen.

    MfG

    David

  • Könnte uns der neue Vermieter uns noch in diesem Jahr "rausschmeißen" und Eigenbedarf anmelden oder gibt es da eine Sperrfrist oder sonstiges.

    Eine Sperrfrist würde es nur geben, wenn Wohnungseigentum entstanden wäre, also im Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohnung gekauft worden ist.

    Darüber hinaus können keine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden, wenn der Eigenbedarf bei Mietvertragsschluss absehbar war und nicht darauf hingewiesen ist. Müsste man in dieser Konstellation genau prüfen, was der Verkäufer zu welchen Zeitpunkt wusste.

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