Hallo Forums-Mitglieder,
wir hatten Interesse an einer Mietwohnung, haben dem Vermieter im Zuge der Mieterselbstauskunft am Anfang geschrieben: Wir würden uns freuen Ihre neuen Mieter zu werden. Darauf kam seine Antwort, dass er uns hiermit die Anmietung unter der Voraussetzung einer Bürgschaft zusagt, mit der Frage ob er uns die Mietverträge zusenden soll.
Darauf haben wir geantwortet: wir würden uns freuen die Mietverträge zugesendet zu bekommen.
Jetzt liegt der Mietvertrag vor uns und es ist eine Kleinreparaturen - Klausel aufgeführt, die mündlich vorher jedoch nicht kommuniziert wurde.
Mit den potenziell entstehenden Kosten kommt die Wohnung finanziell nicht mehr in Frage.
Der potenzielle Vermieter besteht auf unsere Anmietung.
Unsere Fragen daher:
--> Ist das, was wir gemacht haben eine objektive Zusage des Mietverhältnisses?
--> Ist die Aufnahme der Kleinreparaturen - Klausel eine Veränderung der Mietvoraussetzung, weswegen wir von der Anmietung zurücktreten können?
--> Was können wir tun, um ohne Schadensersatzleistung die Anmietung nicht antreten zu müssen?