Mietvertrag durch mündliche Zusage gültig

  • Hallo Forums-Mitglieder,

    wir hatten Interesse an einer Mietwohnung, haben dem Vermieter im Zuge der Mieterselbstauskunft am Anfang geschrieben: Wir würden uns freuen Ihre neuen Mieter zu werden. Darauf kam seine Antwort, dass er uns hiermit die Anmietung unter der Voraussetzung einer Bürgschaft zusagt, mit der Frage ob er uns die Mietverträge zusenden soll.
    Darauf haben wir geantwortet: wir würden uns freuen die Mietverträge zugesendet zu bekommen.

    Jetzt liegt der Mietvertrag vor uns und es ist eine Kleinreparaturen - Klausel aufgeführt, die mündlich vorher jedoch nicht kommuniziert wurde.

    Mit den potenziell entstehenden Kosten kommt die Wohnung finanziell nicht mehr in Frage.
    Der potenzielle Vermieter besteht auf unsere Anmietung.

    Unsere Fragen daher:

    --> Ist das, was wir gemacht haben eine objektive Zusage des Mietverhältnisses?

    --> Ist die Aufnahme der Kleinreparaturen - Klausel eine Veränderung der Mietvoraussetzung, weswegen wir von der Anmietung zurücktreten können?

    --> Was können wir tun, um ohne Schadensersatzleistung die Anmietung nicht antreten zu müssen?

  • In meinen Augen dürfte hier noch kein Mietverhältnis abgeschlossen sein oder eine Verpflichtung zum Abschluss eines solches eingegangen sein.

    Die Zusendung dürfte lediglich auch nur ein konkretisiertes Angebot sein, gerade auch im Hinblick der Bürgschaft, denn diese sollte ja auch solvent sein, ich glaube der Vermieter will da kein 3 Jähriges Kind als Bürgen haben. Selbst wenn, dann wird man wohl davon ausgehen, dass in der Aufforderung der Zusendung noch kein Rechtsbindungswille vorliegt, sondern nur die Aufforderung das Angebot zu verschriftlichen.

    Aber selbst wenn man das alles annimmt, dann wäre ein Vertrag wie abgesprochen zustande gekommen.

    Für eine abschließende rechtliche Betrachtung müsste man die genauen Wortlaute haben und schauen was sich beweisen lässt.

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