Hallo,
auf diversen Internetseiten findet man die folgende Formel:
Wie berechnet man die Küchenmiete? Um einen bestimmten Betrag ansetzen zu können, muss der Vermieter den Kaufpreis der Küche durch die geschätzte Nutzungsdauer teilen und die Kapitalzinsen hinzurechnen. Diesen Gesamtbetrag muss er durch 12 teilen und erhält dann den Betrag, den er pro Nutzungsjahr monatlich für die Küchenmiete – zusätzlich zum Mietzins – verlangen kann.
Kennt jemand Gerichtsurteile bzw. Gesetzesparagraphen aus denen diese Formel stammt? Ich konnte dazu leider nichts finden. Ich konnte lediglich Gerichtsurteile zu Nutzungsdauern von Einbauküchen finden, i.d.R. zwischen 10 und 25 Jahren.
Zitat erstellt, restliche Links gelöscht, denn sie sind entbehrlich
für die Fragestellung