Miete Einbauküche - Zulässige Miethöhe

  • Hallo,

    auf diversen Internetseiten findet man die folgende Formel:

    Wie berechnet man die Küchenmiete? Um einen bestimmten Betrag ansetzen zu können, muss der Vermieter den Kaufpreis der Küche durch die geschätzte Nutzungsdauer teilen und die Kapitalzinsen hinzurechnen. Diesen Gesamtbetrag muss er durch 12 teilen und erhält dann den Betrag, den er pro Nutzungsjahr monatlich für die Küchenmiete – zusätzlich zum Mietzins – verlangen kann.

    Kennt jemand Gerichtsurteile bzw. Gesetzesparagraphen aus denen diese Formel stammt? Ich konnte dazu leider nichts finden. Ich konnte lediglich Gerichtsurteile zu Nutzungsdauern von Einbauküchen finden, i.d.R. zwischen 10 und 25 Jahren.

    Zitat erstellt, restliche Links gelöscht, denn sie sind entbehrlich

    für die Fragestellung

  • Es macht meistens wenig Sinn, eine Frage ohne irgend einen Zusammenhang zu stellen. Deshalb soll man ausreichend Informationen geben, wenn man auf eine hilfreiche Antwort hofft. Denn die Berechnung ist nur relevant, wenn eine Gesamtmiete vereinbart ist und der Vermieter eine Mieterhöhung verlangt.. Ist der Anteil für die Küche hingegen im Vertrag genannt, dann gilt das, denn es ist dann so vereinbart. Ansonsten stimmt es schon so, wie du gelesen hast. Die Nutzungsdauer ist nicht fix, hängt ein wenig von der Qualität der Küche ab.

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