Vermieter droht mit Rausschmiss!

  • Hallo,

    ich habe leider ein Problem und fange am besten von vorne an und hoffe jemand kann mir helfen!

    Meine Verlobte hat mich am 31.Mai verlassen, und wollen jetzt die Wohnung morgen also 29.Juni Kündigen. Das Problem ist das unsere Vermieter jetzt Ihr wahres Gesicht gezeigt haben und wollen mich
    ( da ich alleine noch in der Wohnung bin ) raushaben und wollen einen Mietaufhebungsvertrag machen und mich sofort raushaben und machen Druck weill sie nen Nachmieter haben und den reinhaben wollen und vorher noch die Wohnung umbauen wollen. Ich habe aber noch keine neue Wohnung und wollte fragen ob die mich einfach rausschmeissen können?
    Ich habe die hälfte der Miete schon überwiesen aber meine Ex noch nicht und ich weiß nicht ob Sie es tut ( ich hoffe es ) hat das auch Nachteile für mich wenn meine Ex die Miete nicht zahlt? oder habe ich die 3 Monate Kündigungsfrist sicher ? (haben sonst immer pünktlich die Miete gezahlt und nie probleme gemacht)habe jetzt Angst das ich nachhause komm und meine Sache draußen liegen...
    Die machen halt Druck und glauben mir nicht das ich auf Wohnungssuche bin und meinen ich würde hier nur noch billig wohnen und das ausnutzen und darum wollen die mich so schnell wie möglich raus haben..

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

  • 1. Sie (entweder alleine, oder mit Ihrer Ex, wenn die im Mietvertrag steht) schulden Ihrem Vermieter die Miete.

    2. Erst wenn Sie mit 2 Monatsmieten im Rückstand sind, können Sie fristlos gekündigt werden.

    3. Tauschen Sie ganz schnell den Schließzylinder an der Wohnungstür aus. Ihr Vermieter hat in Ihrer Wohnung nichts zu suchen. Das ist Hausfriedensbruch.

    4. Vergreift er sich an Ihren Sachen, dann sofort die Polizei rufen und den Tatbestand des Hausfriedensbruch aufnehmen lassen.

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

    Hausfriedensbruch

  • Wenn Sie die Miete komplett pünktlich bezahlen, kann Sie der Vermieter nicht kündigen. Es gibt nur 3 mögliche Gründe für den Vermieter einem Mieter zu kündigen.

    Lesen Sie: Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Anders sähe es nur aus, wenn Sie in einer sogenanntwen Einliegerwohnung wohnen würden. Da könnte Ihnen der Vermieter mit einer Frist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen.

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

  • Hallo Chriskey87,
    leider haben Sie nicht erwaehnt, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Eine Hilfestellung zu diesen Sachverhalt halte ich deshalb als nicht angebracht ( Umfangreiche Darstellung ).
    Daher wende ich mich zu Ihrer anderen Darstellung.
    Sie haben einen "Mietaufhebungsvertrag" erwaehnt ! Das ist ein Vertrag, den man mit beiderseitigen ( Mieter / Vermieter ) Einverstaendnis abschliesst um z.B. die gesetzliche Kuendigungsfrist ( vom Mieter ) zu verkuerzen. Wenn der Mieter diese Vereinbarung nicht zustimmt, dann kommt dieser Vertrag auch nicht zu stande.
    Zahlung der Miete. Hier sollte immer zu den vereinbarten Mietzinszahlungstermin die Miete puenklich und vollstaendig bezahlt werden.
    Folgende Darstellungen machen deutlich, welche Moeglichkeiten der Vermieter hat, wenn es nicht der Fall ist.
    Eine fristlose Kuendigung bei
    1. ...nicht Zahlung der gesamten Miete bei zwei aufeinander folgende Terminen. Paragraf 543 Abs.2 BGB
    2. ... bei Verzug von einen nicht unerheblichen Teil ( Paragraf 569 Abs.3 BGB ) der Miete von zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen. Paragraf 543 Abs.2 BGB
    3. ... bei Verzug von insgesamt zwei Monatsmieten erreicht worden ist und dabei ist es unerheblich in welchen Zeitraum sich diese Summen ansammelt.
    Paragraf 543 Abs.2 BGB

    Kuendigung des Mietvertrag: Wenn Sie als Mieter kuendigen moechten, haben Sie in der Regel eine Kuendigungsfrist von 3 Monaten zu beachten.
    Wenn der Vermieter Sie kuendigen moechte, benoetigt er in der Regel ein berechtigtes Interesse. Z.B. Schlechte Zahlungsmoral des Mieters usw.
    Da eine Kuendigung von Seiten des Vermieters in der Regel sehr schwierig ist, versucht man das Mietverhaeltnis auch mit einen Aufhebdungsvertrag zu beenden.
    "...meine Sachen draussen liegen..." Wenn der Vermieter ohnen Ihre Zustimmung die Wohnung betritt, dann kann Hausfriedensbruch vorliegen. Und in diesen Fall kann ein Rechtsanwalt bessere Hilfestellung geben.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (28. Juni 2011 um 19:16)

  • Hallo Chriskey87,

    "Meine Verlobte hat mich am 31.Mai verlassen, und wollen jetzt die Wohnung morgen also 29.Juni Kündigen."
    Ihr beide müsst die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

    "unsere Vermieter ... wollen ... einen Mietaufhebungsvertrag machen und mich sofort raushaben."
    Deren Problem, tangiert Dich/Euch nicht.

    "machen Druck weill sie nen Nachmieter haben und den reinhaben wollen und vorher noch die Wohnung umbauen wollen."
    Deren Problem, tangiert Dich/Euch nicht.

    "Ich habe aber noch keine neue Wohnung und wollte fragen ob die mich einfach rausschmeissen können?"
    Nöö.

    "Ich habe die hälfte der Miete schon überwiesen aber meine Ex noch nicht und ich weiß nicht ob Sie es tut"
    Grundsätzlich schuldet jeder von Euch die volle Miete, egal, wer sie zahlt (das müsst Ihr beide "im Innenverhältnis" klären).

    "hat das auch Nachteile für mich wenn meine Ex die Miete nicht zahlt?"
    Dann musst Du eben und kannst von ihr im Innenverhältnis die fehlende Hälfte verlangen, solange wie das MV andauert - es sei denn, Ihr habt eine anderslautende Vereinbarung getroffen.

    "habe ich die 3 Monate Kündigungsfrist sicher ?"
    Falsch: IHR habt 3 Monate Frist, also: Wenn die Kdg bis zum 3. Werktag des Juli nachweislich beim VM ist, gilt sie zum 30.09. (frühestens, Ihr könnt auch ein späteres Datum wählen).

    "(haben sonst immer pünktlich die Miete gezahlt und nie probleme gemacht)habe jetzt Angst das ich nachhause komm und meine Sache draußen liegen..."
    Wie Herr Mainschwimmer schon sagte...

    "Die machen halt Druck und glauben mir nicht das ich auf Wohnungssuche bin"
    Das geht die alles garnichts an. Du brauchst Dich überhaupt nicht zu äussern (solange die VM die volle Miete bekommen ;)).

    "Also wenn die Miete gezahlt wird können die nichts machen und ich habe die 3 Monate Kündigungsfrist sicher ?"
    Yes, wie bereits gesagt, IHR habt die 3 Monate Kdgfrist.

    "Ja meine Ex steht mit drinn und hat auch Unterschrieben"
    Mitgegangen, mit...:D

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. Juni 2011 um 19:31)

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