rückwirkende Mietminderung

  • Wer weiß Rat, bzw. kann hilfreiche Hinweise auf Gerichtsurteile geben, auf die man Bezug nehmen kann?
    Folgendes Problem hat mich zum Abschluss meiner Mietzeit zur Minderung der Miete veranlasst:
    Einzug Januar 2009 - Wassertemperatur in der Dusche lässt wegen Störung der Heizung beim Duschen regelmäßig stark nach, bis zur Wiedererwärmung in ausreichendem Maß dauert es Minuten, nach einigen Wochen erster Totalausfall der Heizung, Behebung der Störung durch Nachfüllen des Wassers im Heizsystem, damit ausreichender Druck herrscht, Nächster Totalausfall - wieder nach einigen Wochen, Behebung wie zuvor... Dezember 2009 Ausfall, Vermieter lässt sich mit der Behebung der Störung Zeit, obwohl Winter, Wohnung kalt, kein Duschwasser - Behebung der Störung erst nach Tagen, dieses Mal erneute Störung durch sehr schnellen Druckabfall innerhalb weniger Tage, wieder lässt der Vermieter sich Zeit... das Spiel wiederholt und wiederholt sich in dem Zeitraum bis Anfang März - helfe mir in der Zeit durch aufkochen von Wasser auf dem Herd, welches ich dann in die Badewanne gebe um mich wenigsten waschen zu können, Anfang März ist meine Geduld zuende und ich kündige aus diesem Grunde, was ich in meinem Kündigungsschreiben auch erwähne. Eine Behebung der Störung folgt...der Wasserdruck sinkt innerhalb von 24 Stunden... Auf meine nachdrücklichen Beschwerden hin - in Verbindung mit dem Einbehalten der Miete erfolgt eine Reparatur, die länger dauert und zunächst erfolgreich zu sein scheint - ich zahlte die Miete - aber nach wenigen Tagen ist der alte Zustand erreicht, das heißt die Heizung funktioniert nicht, kein Warmwasser vorhanden. Gleiches Procedere im MAi 2010 - Reparaturversuch (scheinbar) Heizung funktioniert - ich zahle auch die wieder zunächst einbehaltene Miete f. d. Mai. Aber - der Wasserdruck fällt erneut. Jetzt bin ich der Überzeugung, dass man vorsätzlich handelt und gar nicht wirklich vorhat die Heizungsanlage dauerhaft zu reparieren. Ich behalte die Junimiete ein... Es kommt dann erst zum Wiederspruch seitens des Vermieters, als ich ausgezogen bin, und zwar über einen Anwalt... Jetzt geht die Sache vor Gericht. Zwischenzeitlich konnte ich mit den Vormietern über die Sache sprechen, die mir mitteilten, dass auch sie wegen der nicht funktionierenden Heizung ausgezogen sind. Für mich ist die Sachlage klar, der Vermieter hat vorsätzlich gehandelt und im Wissen, dass die Heizung nicht intakt ist, die Mietsache vermietet als sei alles in Ordung...
    Wer kennt Urteile in ähnlichen Fällen, auf die man Bezug nehmen kann oder weiß sonst Rat?

  • Wenn Sie z.B. die Junimiete komplett einbehalten haben, dann werden Sie vor Gericht ein Problem bekommen.

    Mehr aus Ihrem Beitrag zu lesen hatte ich keine Lust, denn es ist eine Zumutung so viel Text ohne einen Absatz hinzuschmieren.

    Sorry, aber das ist hinschmieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!