Heizungsraum=Keller für Mieter="Stromverbot"?

  • Hallo erstmal ;o)
    Haben in einem 2Familienhaus eine Mietwohnung und als Kellerraum wurde uns vom Vermieter der Heizungsraum zugewiesen. Leider - logischerweise - nicht abschließbar.
    Wir laden etwa alle 2 Monate in diesem Heizungs-/Kellerraum unsere Gel-Batterie (fürs Camping) auf, doch mittlerweile hat uns der Vater unseres Vermieters 2 mal den Stecker herausgezogen und heute sogar die Steckdose tot gemacht.
    Nun meine Frage: DARF er das? Ist das nun mein Problem, dass es keine gesonderten Stromzähler für die 2 Kellerräume der Mieter gibt, zumal die andere Mietpartei in ihrem Raum einen Kondenstrockner stehen hat, der ja auch MIT STROM läuft. Möchte nicht, dass dieser Herr in unseren Sachen herumstöbert, zumal sich die andere Familie auch schon beschwert hat, weil sie ihn erwischten, wie er in deren Sachen herumwühlte.
    Aber nochmal zum Hauptproblem: DARF er uns den Stecker ziehen, geschweige denn, den Strom nehmen?
    Wäre um eine Antwort sehr dankbar!

  • Hallo Locabonita88,

    "Haben in einem 2Familienhaus eine Mietwohnung und als Kellerraum wurde uns vom Vermieter der Heizungsraum zugewiesen."
    Hmm, zwar nicht soo toll, aber sei es drum.

    "Wir laden etwa alle 2 Monate in diesem Heizungs-/Kellerraum unsere Gel-Batterie (fürs Camping) auf"
    Halte ich für gefährlich und nicht akzeptabel.

    "mittlerweile hat uns der Vater unseres Vermieters 2 mal den Stecker herausgezogen und heute sogar die Steckdose tot gemacht."
    Das darf eine Drittperson nicht, bestenfalls der VM nach vorheriger fruchtloser Abmahnung des Mieters.

    "Ist das nun mein Problem, dass es keine gesonderten Stromzähler für die 2 Kellerräume der Mieter gibt, zumal die andere Mietpartei in ihrem Raum einen Kondenstrockner stehen hat, der ja auch MIT [Allgemein-]STROM läuft."
    Keine akzeptable Konstellation. Hier sollte der VM handeln.

    "Möchte nicht, dass dieser Herr in unseren Sachen herumstöbert, zumal sich die andere Familie auch schon beschwert hat, weil sie ihn erwischten, wie er in deren Sachen herumwühlte."
    Hier sollte der VM schriftlich nachweisbar aufgefordert werden, sowas nachhaltig zu unterbinden.

    "Aber nochmal zum Hauptproblem: DARF er uns den Stecker ziehen, geschweige denn, den Strom nehmen?"
    Nein, wäre ein unzulässiger Eingriff in den Besitzstand des Mieters.

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