Undichte Gasleitungen

  • Hallo,

    wir sind gerade umgezogen und wollen in der neuen Wohnung einen neuen Gasherd aufstellen lassen. Dazu muss eine Gassteckdose installiert werden und daraufhin muss das system abgenommen werden. Wenn dabei rauskommt, dass die Gasleitungen neu abgedichtet werden müssen, wer muss das zahlen? Mieter oder Vermieter?

    Vielen Dank für die hilfe!


  • Dazu muss eine Gassteckdose installiert werden und daraufhin muss das system abgenommen werden.

    In der Regel wird nur diese neu installierte Gassteckdose geprüft.

    Wenn dabei rauskommt, dass die Gasleitungen neu abgedichtet werden müssen, wer muss das zahlen? Mieter oder Vermieter?

    Vielen Dank für die hilfe!

    Warum sollte denn das ganze System geprüft werden, riecht es denn bei Ihnen nach Gas?

  • Hallo,
    Dazu muss eine Gassteckdose installiert werden


    Hallo, befindet sich z.Zt. in der Wohnung ein Gasanschluss?
    Wenn ja, welcher Art ist der Abschluss/Anschluss?

  • Das ganze System muss abgenommen werden, weil das so Vorschrift ist. Nach Gas riecht es natürlich nicht!

    Ja, es gibt Gas in der Wohnung, es muss nur der Stecker angeschraubt werden... Aber wie gesagt das Problem ist die Abnahme danach

  • Das ganze System muss abgenommen werden, weil das so Vorschrift ist. Nach Gas riecht es natürlich nicht!

    Ja, es gibt Gas in der Wohnung, es muss nur der Stecker angeschraubt werden... Aber wie gesagt das Problem ist die Abnahme danach


    Vermietersache ist die Versorgung incl. Anschlussdose, abgenommen (falls erforderlich).
    Mietersache ist der anzuschliessende Herd incl. Zuführungsleitung.

  • "incl. Anschlussdose" heißt das bis zur Wohnung, oder bis dahin wo man den Herd anschließen kann? gibt es dazu irgendwelche offiziellen Regeln, Gesetze, Richtlinien?

    ciao

  • "incl. Anschlussdose" heißt das bis zur Wohnung, oder bis dahin wo man den Herd anschließen kann? gibt es dazu irgendwelche offiziellen Regeln, Gesetze, Richtlinien?
    ciao


    Die Anschlussdose in der Küche ist im Prinzip genauso wie eine Elektro-oder Antennen-Steckdoe zu betrachten, gehört also zur Mietsache. Lt. §535 BGB vom VM i.O. zu halten.

  • Hallo,

    bei uns im Haus in Berlin kam es Ende Juli bei zwei Mietern zu einer Kohlenmonoxidvergiftung, weil bei er Sanierung die Abgsarohre der DDR-Gamat-Außenwandheizer verstopft wurden. Die beiden WG-Bewohner haben trotz einiger Mängelanzeigen und -erinnerungen bis heute kein Gas. Der Vermieter reagiert nicht darauf und das bei den Temperaturen!!! Auch das Berliner Mietermagazin hat schon versucht, den Eigentümer zu kontaktieren und eine Stellugnahme zu bekommen: erfolglos!!!
    Einer anderen älteren Dame wollen sie diese Heizer aus der Bude reißen, obwohl sie einwandfrei funktionieren und alles mit Zentralheizung versorgen. Sie wollte das nicht und wurde prompt vom Vermieter vor Gericht gezerrt, In der 1. Instanz hat sie gewonnen, aber es geht wohl jetzt vor's Landgericht.

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