Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht unter Paragraph 33 Sonstige Vereinbarungen folgender Satz:
Die Küche ist Eigentum vom Vermieter und ist sachgemäß zu pflegen. Reparaturen bzw. Austausch Elektrogeräte der Küche gehen zu Lasten des Mieters.
Die Küche in meiner Wohnung ist min. 25 Jahre alt. Die Geschirrspülmaschine (Marke Toppas!!!) ist seit ein paar Monaten defekt. Wenn ich eine neue Geschirrspülmaschine kaufe ist Sie bei Auszug doch mein Eigentum oder nicht?
Ich freue mich über jedes Feedback ![]()