Falsche Glasplatte am E-Herd

  • Hallo,


    Ich beziehe am 01.10 eine neue Wohnung. Bei der Wohnungsbesichtigung wies mich die jetzige Mieterin darauf hin, dass bei dem Ceranfeld die Heizfelder nicht mit dem dadrauf eingezeichneten Umrandungen übereinstimmen. Sprich wenn ich meinen Topf auf die Umrandung stelle, wird es ein Stück daneben heiß.

    Liegt dadran, dass ihr auf die alte Glasplatte mal ein Glas gefallen ist, die Glasplatte dann gesprungen ist und der Hausmeister eine Glasplatte von einem anderen Ceranfeld dort montiert hat.

    Nun würde ich gerne wissen ob ich bei der Übergabe am 01.10 ein neues Ceranfeld fordern darf? Ich finde es nämlich tatsächlich ein wenig gefährlich und irgendwie auch nicht wirklich Fachgerecht.

    Lg

  • Ob so etwas als Mangel angesehen werden kann, darüber ließe sich diskutieren. Das ist nicht so klar, da der Herd ja dennoch funktionstüchtig ist. Wenn man jedoch vor Mietbeginn bereits davon weiß, und man klärt das nicht im Voraus mit dem Vermieter, dann gilt der Zustand als vertragsgmäß so angenommen. Du solltest daher noch vor Mietbeginn, also kurzfrstig mit dem Vermieter sprechen, und ihn irgend wie davon überzeugen, dass er dir den Austausch der Glasplatte zusichert (am besten schriftlich).

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