Besuch verbieten

  • Unser Vermieter hat und jetzt Besuch nach 24 uhr verboten. der Besuch darf zwar bei uns in der Wohnung sein, aber nicht mehr über die Stahltreppe zur Wohnung hin oder weg gehen. Er begründete dieses Verbot damit, dass die Stahlkonstruktur beim betreten der Stufen so laute geräusche macht, dass er jedes mal wach ist (sein Schlafzimmer liegt direckt unter der Treppe).
    Bei zurwiederhandlung würden wir die Kündigung bekommen.
    Ich kann mir nicht vorstellen dass dieses Verhalten seinerseits ok ist.
    Wie können wir uns wehren?

  • Hallo juliane81,

    "Unser Vermieter hat und jetzt Besuch nach 24 uhr verboten."
    Kann er nicht.

    "nicht mehr über die Stahltreppe zur Wohnung hin oder weg gehen. Er begründete dieses Verbot damit, dass die Stahlkonstruktur beim betreten der Stufen so laute geräusche macht,"
    Dann soll er gefälligst etwas in eine Geräuschisolation investieren, dürfte ja wohl nicht die Welt kosten.

    "Bei zurwiederhandlung würden wir die Kündigung bekommen."
    Lächerlich.

    "Wie können wir uns wehren?"
    Braucht Ihr nicht, jedoch die Treppe bitte nicht übermässig laut begehen.

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