Hallo,
wir sind im April mit einer dreimonatigen Frist wegen Eigenbedarf gekündigt worden.
Der Vermieter meinte zu uns am Telefon, dass er die alte Raufasertapete komplett rausreißen wird, weil sein Nachmieter diese nicht haben möchte.
Deswegen würde es keinen Sinn machen, die Wände weiß zu Streichen bei Auszug etc.
Nun sind wir zum 01.07 ausgezogen. Wir haben zwei Katzen die an zwei Stellen die Tapete zerkratzt hatten. Diese zwei Stellen wurden im Übergabeprotokoll festgehalten und von uns fotografiert.
Da es hieß, er reißt eh alles runter, haben wir diese Stellen auch nicht neu tapeziert. Bei der Übergabe hieß es aber aufeinmal, es werde die Tapete nur rausgerissen, weil diese so in der Wohnung ja eh nicht mehr nutzbar wäre.
Nun schrieb der Vermieter, dass die Tapeten noch mit der Mietkaution verrechnet werden: 374,85 Euro von einem Maler.
Die Restzahlung der Mietkaution beträgt 1865,15Euro. (Von 2100 hinterlegter Mietkaution)
Da er uns keine Möglichkeit gegeben hat, die 2 Bahnen selbst neu zu tapezieren (keine Nachfristsetzung), darf er diese überhaupt einfach so mit der Mietkaution berrechnen? Vorallem, da er eh die ganze Tapete abreißen wollte laut seiner Aussage zu uns beiden am Telefon? Zu den 2 gestrichenen Wänden sagte er bei der Übergabe auch nichts mehr, sie sind auch nicht im Übergabeprotokoll bemängelt.
Will er jetzt für die 2 Stellen (Etwa 5qm Fläche, 2 Bahnen) Tapete diesen Preis von der Mietkaution einbehalten?? Das stimmt doch alles hinten und vorne nicht, sagt mein Gefühl.
Hat einer mit einem ähnlichen Fall Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
Schokolade