Hallo,
das Kündigungsdatum rückt näher und ich bin mitten in den Schönheitsreparaturen bzw. in den letzten Zügen vor der Übergabe.
Jetzt habe ich durch Recherche erfahren, dass Schönheitsreparaturklauseln (unter anderem) unwirksam sind, wenn ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe.
Bei mir im Mietvertrag steht nur allgemein "Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen".
Bei mir ist es so:
Die Wohnung wurde erstmalig im Oktober 2010 durch drei Hauptmieter (inkl. mir) in Form einer WG angemietet.
Durch zahlreiche Mitbewohnerwechsel trat die Hausverwaltung mit der Forderung an mich heran, dass ich doch bitte (als letzter "usprünglicher" Mieter) die Bereitschaft habe, einen neuen Mietvertrag, mit mir als alleinigen Hauptmieter abzuschließen.
Ohne dass der alte Vertrag je "offiziell" geküntigt wurde, habe ich im Januar 2014 den neuen Mietvertrag angetreten.
Ich bin also streng genommen mein eigener Vormieter und in Hinblick auf den neuen Mietvertrag habe ich die Wohnung 2014 "unrenoviert" aus der alten Situation übernommen.
Kann man in diesem Fall einschätzen, ob ich nun für die Schönheitsreparaturen verpflichtet bin oder nicht?