Fangnetz am Fenster erlaubt?

  • Hallo, ich habe jetzt eine kleine süße Katze und möchte zur Absicherung an meinen Fenstern der Wohnung Fangnetze anbringen. Ich habe nämlich die Befürchtung, dass wenn ich die Wohnung mal lüfte oder die Fenster im Sommer offen stehen lasse, dass meine Katze dann vielleicht aus dem Fenster springt oder von der Fensterbank stürzt. Und da ich im 3. Stock wohne, wäre das nicht gerade Gesund für meine Katze. Die Fangnetze sehen wie Fliegengitter aus, sind nur stabiler und werden nur in den Fensterrahmen eingeklemmt. Also würden auch keine Schäden am Fenster entstehen.
    Darf ich das denn, oder muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?
    Ciao!

  • Hey Rudi! Du darfst in der Regel an deinen Fenstern deiner angemieteten Wohnung ein Fangnetz anbringen, damit deine Katze nicht entweichen oder nicht von der Fensterbank abstürzen kann. Dieses beruht darauf, da das Fangnetz weder einen Eingriff in die Substanz der Mietsache darstellen wird, noch würde es zu einer optischen Beeinträchtigungen der Hausansicht führen. Des Weiteren muss der Vermieter auch nicht wegen der Montage nach Erlaubnis gefragt werden, solange du keinen Schaden durch die Installation bzw. Montage verursacht.

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