Vorgehensweise Genehmigung neuer Untermieter

  • Hallo! Entschuldigt ihr bitte meinem Deutsch, ich bin ursprünglich Niederländer.

    Ich wohne alleine in einer 2-Zimmerwohnung (65 qm) in Berlin. Meine ehemalige Freundin ist schon lange ausgezogen, haben wir aber nie dem Vermieter gemeldet. Wir sind beide im Hauptmietvertrag, und für sie ist est völlig in Ordnung dass sie ggf. auch noch haftet. Wenn ich mal ausziehen sollte, könnte sie ja wieder einziehen.

    Wenn ich aber in 2020 eine neue Untermieter zulassen wollte, meinte der Vermieter dass das nur befristet erlaubt ist, weil eine 2-Zimmerwohnung mit 3 Menschen überbelegt sein sollte. Und wenn meine ex-Partnering nicht mehr in die Wohnung lebt, dass ich das unmittelbar mitteilen soll, und dass dann Änderungen an dem Hauptmietvertrag vorgenommen werden sollten.

    Ich habe der Mieteschutzbund kontaktiert, und die haben mir gesagt beide Aussagen vom Vermieter seien unsinnig. Überbelegung heißt, wenn jede Person weniger als 12 qm zur Verfügung hat, und dass meine Partnerin ausgezogen ist heißt nicht, dass sich der Mietvertrag ändert. Ich sollte keine Angst haben, und einfach sagen dass sie ausgezogen ist. Und eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

    Ich habe aber doch Schiss. Der Vermieter ist eine riesige Organisation, und sie waren per Email sehr klar in den Aussagen. Ein neuer Mietvertrag mit erhöhter Miete könnte ich mir nicht leisten, und eine Kündigung wäre der Horror. Mit dem letzten Untermieter habe ich also nichts gesagt und einfach die befristete Genehmigung angenommen. Jetzt stehe ich aber wieder davor eine Genehmigung zu beantragen, da ich ein neuer Untermieter gefunden habe. Und ich bin mir nicht sicher, wie ich das jetzt am besten mache.

    Hat jemand schon mal sowas erlebt? Wie ist die beste Vorgehensweise?

  • Überbelegung heißt, wenn jede Person weniger als 12 qm zur Verfügung hat, und dass meine Partnerin ausgezogen ist heißt nicht, dass sich der Mietvertrag ändert. Ich sollte keine Angst haben, und einfach sagen dass sie ausgezogen ist.

    Bei den Aussagen gehe ich mit. Es gibt keine Pflicht, dass sie dort wohnen muss. Sie haftet dann halt nur.

    Eine Überbelegung liegt nicht vor, wenn die Wohnung 65m² groß ist.

    Jetzt stehe ich aber wieder davor eine Genehmigung zu beantragen, da ich ein neuer Untermieter gefunden habe. Und ich bin mir nicht sicher, wie ich das jetzt am besten mache.

    Schwierig....

    Grundsätzlich hättest Du nur einen Anspruch auf eine Genehmigung, wenn deinerseits ein berechtigtes Interesse besteht.

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Wohnung für dich allein zu teuer ist.

    Bei Dir ergibt sich dann aber das Problem, dass es ja mit dieser Freundin einen weiteren Hauptmieter gibt, der sich rechtlich gesehen an der Mietzahlung beteiligen muss.

    Folglich müsstest Du erst sie zur Kasse bitten, bevor Du einen Untermieter suchst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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