Liebe community,
meine Mutter ist jetzt 81 Jahre und kann ihr Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung nicht mehr bewirtschaften und zieht daher in 3 Monaten eine angemessene Zweizimmerwohnung. Daher möchte sie ihr Haus verkaufen und das sechs jährige Mietverhältnis mit dem Mieter der Einliegerwohnung auflösen. Dadurch würde einem neuen Hauseigentümer die maximale Flexibilität des Hauses, beispielsweise die Nutzung als Mehrgenerationenhaus oder die Unterbringung der XL Familie zur Verfügung stehen und wäre auf dem Markt entsprechend attraktiv.
Die erste Möglichkeit wäre aufgrund des Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 3 die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung auszusprechen. Vorteil hierbei wäre der Kündigungszeitraum von 6 Monaten und der Nachteil dass anscheinend der Nachweis entsprechend schwierig ist. Ergänzend muss ich hinzufügen dass die Wohnung aus zwei Zimmern Küche und Bad im Souterrain des Einfamilienhauses besteht, jedoch nur über eine Zimmertür und keine Wohnungstür sowie keine Wärmemengen-, Wasser- oder Stromzähler verfügt und dies pauschal in dem jetzigen Mietvertrag abgegolten wird. Ursprünglich waren es mal zwei "Studentenzimmer" mit Küche Bad. Anscheinend ist, zumindest aus heutiger Sicht, ein Wärmemengenzähler für Warmwasser und Heizung notwendig wurde jedoch nie verbaut. Weiterhin gelangt ein potenziell neuer Eigentümer des Hauses nur über zwei Vorräume der vermieteten Wohnung in weitere Kellerräume was auch zu einer Einschränkung und entsprechenden "Unattraktivität" der Immobilien beiträgt. Ob diese Begründung für den Paragraph 573 Abs. 2 ausreicht, weiß ich nicht. Eine finanzielle Notlage besteht bei meiner Mutter jedoch nicht. Die Frage wäre tatsächlich ob das Haus unter diesen Umständen mit Mietverhältnis verkauft werden kann.
Die weitere Möglichkeit bestünde darin, den Mieter aufgrund des $ 573 a basierend auf dem Sonderkündigungsrecht in einem gemeinsam bewohnten Zweifamilienhaus ohne weitere Angabe von Gründen zu kündigen. Grundsätzlich ist hier ja hier keine weitere Begründung notwendig, dafür ist die Kündigungsfrist um drei Monate länger also 9 Monate . Weiterhin wäre die Frage zu klären, ob der Kündigungsgrund wegfällt sobald meine Mutter ausgezogen ist. Muss sie notfalls ihren Zweitwohnsitz noch im Haus behalten oder ist gar der Erstwohnsitz notwendig? Hierzu habe ich auch noch nichts gefunden.
Vielleicht ließe sich ja auch eine Kombination der Kündigungsbegründung aussprechen indem man zunächst nach dem nach der ersten schnelleren Möglichkeit kündigt und hilfsweise gleich nach der zweiten zusätzlich?!
Welche gilt dann im Zweifel. Die erst genannte und nur bei Unwirksamkeit die zweit genannte?
Die letzte Möglichkeit ergibt sich natürlich dadurch, dass das Haus inklusive des Mietverhältnisses verkauft wird ("Kauf bricht Miete nicht") und der neue Eigentümer gegebenenfalls Eigenbedarf anmeldet. Das würde dann für den neuen Eigentümer gegebenenfalls sechs Monate Kündigungszeit bedeuten.
Ich bin auf eure Einschätzungen und Anmerkungen gespannt, welche Version die Erfolg versprechendste ist ...
Beste Grüße
Frieder