Darf ich trotz 2 Jährigem Kündigungsverzicht kündigen

  • Hallo liebes Forum ,

    Wir haben letztes Jahr für meinen Sohn eine Wohnung gesucht da er angefangen hat zu studieren. Diese Wohnung beinhaltet ein 2 Jährigen beidseitigen Kündigungsverzicht.

    Nun hat mein Sohn nach 2 Semestern das Studium aber abgebrochen und will wieder zu uns ziehen.

    Habe gelesen das ein Kündigungsverzicht bei Studenten nicht greift , allerdings ist der Mietvertrag auf meinen Namen obwohl ich noch nie einen Fuß in die Wohnung gesetzt habe.

    Darf ich in dem Fall kündigen ? :(

    Wenn nein , darf ich meine Tochter dort einziehen lassen oder darf mir die Vermieterin selbst das verweigern?

    Danke im Vorraus

  • Ich würde den Sachverhalt einfach mal mit dem Vermieter besprechen. Es gibt zwar ein Urteil, wonach ein Kündigungsausschluss für Studenten nicht zulässig ist, aber offensichtlich stehst Du ja im Vertrag.

    Wenn sich der Vermieter weigert, kann es aber nicht schaden, hierzu einen Anwalt zu beauftragen.

    Für den Einzug der Tochter brauchst Du ebenso die Zustimmung des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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