Nach Auszug weiße Wände oder nicht ?

  • Hallo,

    meine Mutter zieht Ende diesen Monat zu uns in die Nähe, damit es für Sie leichter wird. Nun ist es so, dass wir schon ein Treffen hatten, mit dem, der die Wohnungsübergabe macht und sie auch abnimmt.

    Ich muss gleich dazu sagen, die Wände sind weiß, allerdings haben wir oben in die Ecke eine Bordüre geklebt. Wenn wir diese nun abmachen wird es sicherlich darunter ein bisschen Weißer sein als der Rest. Streichen wir NUR die Bordüre über wird diese wohl Weißer sein.

    Nun die Frage, müssen wir in so einem geringen Fall überhaupt streichen oder wie auch immer ?

    Meine Mutter wohnte da bis jetzt genau 6 Jahre.

    Hier ein paar Bilder:

    Galerie: Wohnung meiner Mutter - abload.de

    Hoffe auf kurzfristige Antworten.


    Danke in voraus.

  • Da hier niemand den genauen Text zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag kennt, wäre jede Antwort Kaffeesatzleserei.

    Mit den Fotos hat es ja geklappt, darum auch die Seiten mit dieser Klausel aus dem Mietvertrag einstellen.

  • Hallo tekanes,
    Sie hatten schon ein Treffen mit der Person, die die Wohnungsabnahme durchfuehrt! Leider haben Sie nicht erwaehnt, was diese Person in Bezug auf Ihren Bericht geantwortet hat.

    Sog."Schoenheitsrepaturen" koennen immer sehr konfliktreich sein. Da sollten Sie event. auch in den Mietvertrag nachschauen, wie die Regelung nach den Wohnungsauszug vereinbart worden sind.
    Und hilfreich kann auch das Uebernahme Protokoll, bei Einzug in die Wohnung, sein. Mit diesen Informationen kann dann in der Regel durch das "Mietrecht" event. eine Antwort gegeben werden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsbratung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo,

    danke erstmal für die Antworten. Habe die Punkte aus dem Mietvertrag eingescannt und hochgeladen, sind auf dem gleichen Link zu finden wie in meinem ersten Post.

    Dann gibt es noch ein Übergabeprotokoll, dieses ist allerdings nicht ausgefüllt. Meine Mutter ist sich aber nicht mehr sicher, ob der damalige Hausmeister nur eines ausgefüllt hat, welches er in seine Unterlagen übernommen hat.

    Kann zur Not auch den ganzen Mietvertrag hochladen.

    Danke

  • Dann gibt es noch ein Übergabeprotokoll, dieses ist allerdings nicht ausgefüllt. Meine Mutter ist sich aber nicht mehr sicher, ob der damalige Hausmeister nur eines ausgefüllt hat, welches er in seine Unterlagen übernommen hat.


    Dann ist es auch keines. Ein ÜP ist zwingend von beiden Seiten zu unterschreiben.

  • Es kann sein das Sie das unterschrieben hat, aber nur ER hat dann eine Ausfertigung.

    Meine Mutter ist da leider immer ein wenig leichtgläubig, kann sein das Er sagte, das Sie Ihres später nochmal ausfüllen.

  • Hi, würde mich freuen noch mal ne deutlichere Aussage zu bekommen.


    Die müsste von Dir kommen bzgl. eines vorhandenen rechtsgültigen Übergabeprotokolls...

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