Fehlender Zwischenzählerstand bei Mieterwechsel und Nutzerwechselgebühr

  • Guten Tag. Hier zum Fall:

    Der betroffene Mieter hat zum 31.10. seinen Mietvertrag gekündigt. Ein Nachmieter zieht zum 1.11. ein. Der Eigentümer hat vergessen den Zwischenzählerstand der Heizung zu beauftragen und nun liegt dieser Zwischenwert nicht vor und ist auch nicht zu rekonstruieren. Basierend auf dem Jahresendzählerstand schlägt der Eigentümer eine Aufteilung der Heizkosten nach bewohnten Monaten im Verhältnis 10 Monate zu 2 Monaten vor. Der betroffene Mieter lehnt diese Vorgehensweise ab und schlägt eine Berechnung nach Gradtageszahlen vor. Der Eigentümer geht auf diesen Vorschlag nicht ein, sondern verlangt nun auch noch eine Nutzerwechselgebühr, die aus Sicht des Mieters nicht umlagefähig ist, da auch im Mietvertrag keine Regelung dazu aufgeführt ist.

    Ist die rechtliche Denkweise des Mieters falsch? Oder gibt es eine andere Lösung?

    Vielen Dank für Ihre Antworten

    Tobi

  • Ich mache es kurz und knapp. Die rechtliche Sicht des Mieters würde ich als richtig erachten.

    Die Aufteilung nach Gradtagszahlen gibt der § 9b HeizkostenV vor.

    Eine Nutzerwechselgebühr ist nur umlagefähig, wenn dies explizit im Vertrag vereinbart wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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