Nach Auszug - keine Möglichkeit der Nachbesserung von Wänden

  • Hallo liebes Forum,

    ich wende mich mit einer ärgerlichen Sache an euch.

    Vor ca. 1 Monat bin ich mit meiner Familie aus einer Wohnung ausgezogen.

    Wir haben die Wohnung laut Mietvertrag in einem "teilrenovierten" Zustand übernommen. (d.h. die Wände waren frisch gestrichen, der Rest in normalen abgenutzen Zustand)

    Bei der Kündigung haben wir unsere Vermieterin angesprochen, was wir bis zum Auszug erledigen sollen, da wir die Wohnung sauber und stressfrei übergeben wollten.

    Sie versichterte uns, dass nach unserem Auszug eine "große" Renovierung ansteht, bei der auch Wände verstetzt werden Sie sagte, dass wir vielleicht nur die von uns angebrachten Tapeten entfernen sollten, da dies "immer so viel Arbeit sei".

    Gesagt getan, wir haben die Tapeten entfernt. Aufgrund eines sehr miserablen Putzes ohne Haftgrund sind an manchen Stellen kleine Putzabplatzer (ca. 5-10cm) zu sehen. Wir haben dies der Vermieterin vor Auszug gezeigt und sie hat erwähnt, dass dies "halb so wild ist".

    Nun stand der Tag der Übergabe an und plötzlich wendete sich das Blatt. "So kann man eine Wohnung nicht übergeben. Tapeten runtermachen heißt auch komplett Verputzen und Weiß streichen. Das kostet jetzt 3000 € und sie behält die Kaution ein."

    Nach einem Streit haben wir uns darauf geeinigt, dass sie zunächst das Konzept für die neue Wohnung aufstellt und sie uns anschließend informiert, wenn die Renovierung ansteht. Wir hätten dann die entsprechenden Stellen selbst renoviert.

    Und nun hat sie uns einfach eine Rechnung über 2450€ geschickt, die wir begleichen sollen.

    Es geht hier um 5-6 kleine Abplatzer am Putz. Für mich ca. 1 Stunde Arbeit, wenn überhaupt.

    Meine Fragen nun:

    -Wir hätten die Mietsache natürlich im alten Zustand übergeben. Hätten wir das überhaupt gemusst? Im Mietvertrag ist eine Schönheitsreparaturklausel angeben, aber keine Endrenovierungspflicht. Der "Schaden" ist für mich normale Abnutzung und in kurzer Zeit behoben.

    -Haben wir nicht ein Recht das Ganze nachzubesseren?

    -Wie soll ich mich nun verhalten? Mein nächster Schritt geht wohl zu meiner Immobilienrechtsschutz oder?

    Danke sehr

    VG

    Martin

  • Mein nächster Schritt geht wohl zu meiner Immobilienrechtsschutz oder?

    So ist es.

    Wenn es Mängel aus nicht oder schlecht durchgeführten Schönheitsreparaturen gibt, muss der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben, die Mängel selbst zu beseitigen.

    Im übrigen gehört das Verputzen nicht zu den Schönheitsreparaturen. Angenommen, ihr hättet tapezieren wollen und hierbei bemerkt, dass sich der Putz löst, dann wäre der Vermieter in der Pflicht gewesen, die Wände verputzen zu lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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