Hallo,
ich habe in München eine Mieterhöhung bekommen mit der Begründung "Guter Boden".
Nun wohne ich 23 Jahre in dieser Wohnung und diese ist mit einem billigen Dielenboden (!Weichholz!) ausgestattet.
Kann der Vermieter nach dieser langen Mietzeit, wenn man Abnutzung und Verschleiß berücksichtig und das bei diesem billigen Weichholzdielen, auf eine Mieterhöhung wg. "Guter Boden" bestehen?
Gibt es dazu im Mietrecht Aussagen oder Urteile? Hat jemand Erfahrung damit oder für mich eine Tip?
Vielen Dank!