Hallo liebes Forum,
am Türstock einer Wohnungstüre sind meiner Mieterin Schäden entstanden, welche meines Erachtens über normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen.
Sowohl schriftlich als auch im Beisein eines Zeugen habe ich sie mehrmals und frühzeitig (1-2 Monate zuvor) darauf hingewiesen, den Schaden (insbesondere bis zum Auszug) beheben zu lassen. Aktuell, ca. 10 Tage vor dem geplanten Auszug hat das immer noch nicht stattgefunden, u.A. mit der Begründung, durch Corona sei auf die Schnelle kein Handwerker zu finden.
Daraufhin habe ich ihr mitgeteilt, dass ich die Wohnung beim Auszug so nicht abnehmen werde.
Meine Frage ist nun, ob ich 1. die Miete einfach weiter einfordern darf, bis der Schaden behoben wurde, weil insbesondere ein potenzieller Nachmieter nicht einziehen "könnte". Oder, ob alternativ 2. die Kaution einbehalten wird und erst nach Reparatur ein möglicher Differenzbetrag ausgezahlt wird. 3. Option wäre nach meinem Verständnis direkt eine Schadensersatzforderung.
Ich würde gerne alles direkt mit der Mieterin klären, möchte aber sicherstellen, dass ich Notfall einen Anwalt einschalten kann und ich dann korrekt gehandelt habe. Ich bin froh über jeden Hinweis, natürlich ist mir bewusst, dass das in keinster Weise eine bindende Beratung ist. Ich suche vielmehr Hinweise oder Empfehlungen von Vermietern, die vlt. schon in einer ähnlichen Situation waren.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Achim