Hallo zusammen,
seit unserem Einzug vor fast 10 Jahren wurde für die Heizungsabrechnung auch die Terasse mit einbezogen.
Da mir der Unterschied von Heizfläche und Wohnfläche erst in diesem Jahr bekannt wurde, legte ich Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung ein. Für die Jahre 2010/2009 wurde mir eine Erstattung gewährt, die anderen Jahre fallen wegen der 12 Monatsfrist aus der Möglichkeit der Erstattung heraus. Kann man in diesem Fall tatsächlich von einer Frist von 12 Monaten zur Überprüfung der Abrechnung ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank
Caroe
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