Guten Tag erstmal an das Forum.
Ich habe derzeit folgendes Problem. Seit 15.05. ist bei uns im kompletten Haus Ausfall des Warmwassers. Ich habe versucht diesen Mangel Telefonisch zu melden, allerdings war die Hausverwaltung und der Hausmeister erst am 17.05 erreichbar. Nachdem der Mangel gemeldet wurde, habe ich per Mail eine Mietminderung aufgrund fehlender Warmwasserversorgung angekündigt. Nun wurde diese Mietminderung abgelehnt, aufgrund dessen das ich den Mangel erst am 17.05 Abends gemeldet hätte, was aber so nicht stimmt. Ich habe am Montag früh mit der Hausverwaltung und der Technischen Verwaltung Telefoniert, wo mir mitgeteilt wurde das die Techniker bereits im Haus sind.
Am schnellsten zu erklären geht es vielleicht wenn ich euch den Mailverkehr zeige.
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Meine Email
Gesendet: Montag, 17. Mai 2021 21:20
Betreff: [Akt-015111] Mietminderung wegen fehlendem Warmwasser
Sehr geehrte/r Frau/Herr Vermieter(in),
Mit dem vorliegenden Schreiben möchte ich Sie auf einen Mangel hinweisen, den ich am 15.05.2021 festgestellt habe.
Es handelt sich dabei um folgenden Sachverhalt: In der besagten Wohnung wird die Warmwasserversorgung im Bad und in der Küche nicht gewährleistet. Dieser Mangel beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit der oben genannten Wohnung in erheblichem Maße.
Durch das Ausbleiben des Warmwassers muss ich regelmäßig mit kaltem Wasser duschen. Manchmal muss ich mich sogar soweit einschränken und auf eine Dusche verzichten, weil das kalte Wasser unerträglich ist.
Der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Dabei berufe ich mich auf dem § 536 BGB.
Zudem werde ich die Miete bis zur Beseitigung des Mangels um xx,xx Euro kürzen. Das sind 15% von der Gesamtmiete.
Für diese Mietminderung bitte ich um Ihre Nachsicht.
Antwort der Hausverwaltung
wir nehmen Bezug auf Ihre u. s. Mail bezüglich des Warmwasserausfalls und der Anzeige einer Mietminderung.
Der genannten Mietminderung widersprechen wir, da die Meldung bzw. Anzeige des Mangels erst am 17.05.21 am späten Abend erfolgte, obwohl Sie selbst angeben, den Mangel seit 15.05.21 zu kennen bzw. festgestellt zu haben. Auch wurde uns keine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt.
Abgesehen von Ihrer Anzeige ist die Sanitärfirma bereits mit dem Austausch des defekten Teils beauftragt.
Laut unserer Information wird das Ersatzteil am Freitag geliefert und umgehend ausgetauscht.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Immobilienverwaltung
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?
Schon mal Vielen Dank für eure Hilfe.