Bekomme ich meine Kaution wieder?

  • Der Vermieter hat mir noch letztes Jahr versprochen die BK zuschicken , hat er bis jetzt nicht getan, ihn muss man jedes Mal dran erinnern, das werde ich auf jeden Fall rein schreiben

  • Der Vermieter hat mir noch letztes Jahr versprochen die BK zuschicken , hat er bis jetzt nicht getan, ihn muss man jedes Mal dran erinnern, das werde ich auf jeden Fall rein schreiben


    Wofür? Das ändert nichts an Deiner berechtigten Forderung. In der Kürze liegt die Würze.

  • Wofür? Das ändert nichts an Deiner berechtigten Forderung. In der Kürze liegt die Würze.

    Ja hast schon Recht , ich denke je mehr ich ihn anschreibe , desto schneller kommt er in die Gänge

  • Ja hast schon Recht , ich denke je mehr ich ihn anschreibe , desto schneller kommt er in die Gänge


    Damit er sich kaputt lacht?
    Das Gegenteil von Deinem Wunschdenken kann nämlich eher der Fall sein. Also, Du hast ja bereits einen Warnschuss gegeben, dann sollte kurzfristig der Scharfschuss kommen.

  • Ok. Das heist ich sollte ein Nachweis anfordern das die Kaution irgendwo angelegt ist. Dann werde ich das tun. Angenommen ich bekomme diesen Nachweiß nicht. Was dann? Wie beschrieben solange keine Miete zahlen?

    Ja, genau das ist rechtlich möglich. Aber nicht irgendwo, sondern insolvenzsicher.
    In dem Moment, wo der Nachweis kommt, ist die Kaution unverzüglich wieder einzuzahlen.
    Eine Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution wäre in diesem Fall nicht zu befürchten.

  • Der Vermieter hat mir noch letztes Jahr versprochen die BK zuschicken , hat er bis jetzt nicht getan, ihn muss man jedes Mal dran erinnern, das werde ich auf jeden Fall rein schreiben

    Und nicht vergessen den Vermieter daraufhinzuweisen, dass man für die Zeiträume der fehlenden Betriebskostenabrechnung, die Vorauszahlungen zurückfordern wird.

  • Und nicht vergessen den Vermieter daraufhinzuweisen, dass man für die Zeiträume der fehlenden Betriebskostenabrechnung, die Vorauszahlungen zurückfordern wird.

    Ja, auf jeden Fall

  • Und nicht vergessen den Vermieter daraufhinzuweisen, dass man für die Zeiträume der fehlenden Betriebskostenabrechnung, die Vorauszahlungen zurückfordern wird.

    Der Vermieter hat mit Per Email den Koszenvoranschlag geschickt , die Kosten für den Balkonschaden sind höher als die Kaution, also da ist nur ne Platte geplatzt , was soll ich tun?

  • Der Vermieter hat mit Per Email den Koszenvoranschlag geschickt , die Kosten für den Balkonschaden sind höher als die Kaution, also da ist nur ne Platte geplatzt , was soll ich tun?


    Dir von anderen Unternehmern Kostenvoranschläge holen und vergleichen.
    PS: Korrektur: Angebote, nicht Kostenvoranschläge.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. März 2015 um 17:59)

  • Kostet es was? Wenn ich nur Vorschläge hole?


    Jein. Konkret: Ich würde mir schriftliche ANGEBOTE zur Behebung eines Schadens machen lassen, NICHT Kostenvoranschläge.
    Erstere sind kostenlos, Letztere können mit 15% des voraussichtlichen Arbeitspreises berechnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. März 2015 um 18:01)

  • Alles klar, danke! Und wenn es dann günstiger ist, kann der Vermieter sich verweigern?


    Dem VM steht nur ein vertragsgemässer/einwandfreier Zustand zu.

  • Zitat

    Dem VM steht nur ein vertragsgemässer/einwandfreier Zustand zu.

    Nö, nicht unbedingt.

    In solchen Schadensfällen kann natürlich der Mieter ein Gegenangebot einholen. Der Vermieter hätte das wirtschaftlichere dann zu akzeptieren. Gäbe es keine Einigung entscheidet ein Gericht.

    Aber hier scheint es mir als liefe es darauf hinaus, dass der Vermieter auch tatsächlich zu reparieren hätte. Dem ist nicht so. Er kann auch aufgrund des Kostenvoranschlages mit dem Mieter abrechnen. Nur kann er dann die Mehrwertsteuer nicht verrechnen.

    Und nicht zu vergessen, es handelt sich wohl um einen Mietsachschaden, den in der heutigen Zeit eine Privathaftpflichtversicherung abwickelt. Die kennen sich auch mit bockigen Vermietern aus.

  • Ich habe keine Privathaftpflichtversicherung, wenn ich jetzt eine abschließe , könnte ich den Schaden durch die Versicherung abrechnen?


    Nein, kannst Du nicht (mehr).
    Und natürlich steht dem VM der vertragsgemässe/einwandfreie Zustand der Bodenfliesen zu (wenn sie bei Mietbeginn denn ebenso waren) logo. Und für Erbsenzähler: Von normalbenutzungsbedingten Gebrauchsspuren einmal abgesehen.

  • Ich habe keine Privathaftpflichtversicherung, wenn ich jetzt eine abschließe , könnte ich den Schaden durch die Versicherung abrechnen?


    Nein. Ein Schaden würde erst dann übernommen werden, wenn man zum Schadenszeitpunkt schon versichert war.
    Aber für die Zukunft ist eine solche Versicherung eine gute Entscheidung. Sie wird immer dann gebraucht, wenn man anderen einen Schaden zufügt. Das gilt für das gesamte Umfeld, also nicht nur Mietsachschäden. Sie ist eigentlich ein Muss. Sie würde beispielsweise, wenn es dem Vermieter/Geschädigtem einfiele überzogenen Kosten zu fordern, diese abwehren und für den Schädiger/Versicherungsnehmer dies auch vor Gericht klären. Man nennt das auch passiven Rechtsschutz. Die Kosten liegen bei ca. knapp 50.-€/Jahr.

    Und Berny, wir sprachen doch auch gar nicht von der Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch. Daher verstehe ich Deinen Hinweis nicht. Ebensowenig den Erbesenzähler.
    Ich zumindest habe nur darauf hingewiesen, dass es dem Vermieter überlassen bleibt, ob er einen solchen Schaden fiktiv abrechnet.

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