Einzug verzögert, Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

  • Guten Abend,
    ich habe zum 01. Dezember diesen Jahres einen Mietvertrag abgeschlossen, welcher zum 15. Dezember 2009 in Kraft treten sollte bzw. der Einzugstermin zu diesem Tag festgelegt wurde. Nun hatte ich alle Vorkehrungen für meinen Umzug getroffen und auch die Schlüssel schon von meinem Vermieter erhalten. Allerdings als ich dann mit dem Umzugs- LKW und meinen Helfern vor der neuen Wohnung stand, war diese noch immer von meinem Vormieter bewohnt. Dieser meinte, dass er erst laut seiner Kündigung zum 31. Dezember die Wohnung verlassen müsse. Nun muss ich für die restliche Zeit in einem Hotel wohnen und meine Sachen einlagern, da meine alte Wohnung nun komplett saniert wird, und somit unbewohnbar ist.
    Wer trägt denn jetzt die angefallenen Kosten (Hotel, Einlagerung, ets.), die mir ja offensichtlich zu Unrecht aufgebunden werden?

  • In der Regel muss der Vermieter sicherstellen, dass der neue Mieter genau zum Tag des vereinbarten Vertragstermins in die neue Wohnung einziehen kann. Alle anfallenden Kosten, die durch eine Verzögerung der Wohnungsübergabe, zusätzlich vom Mieter getragen werden müssen, muss der Vermieter letztlich übernehmen.

  • Hallo Crime, du hast das Recht, in deinem Fall Schadensersatz für die zusätzlichen Umzugskosten (z.B. Umzugshelfer oder Transporter) und Unterkunftskosten (z.B. Hotel oder Fahrtkosten) zu verlangen.

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