Hallo Mietrecht Forum,
ich ärgere mich jetzt seit knapp 2 Jahren mit meinem Ehemaligen Vermieter rum. Als ich vor 3 Jahren eine Ausbildung begonnen hatte, habe ich mich mit 5 weiteren Studenten in eine WG eingemietet, aus welcher ich 1 Jahr darauf im 1 Oktober 2019 ausgezogen war. Der Mietvertrag wurde mit einem Ehepaar geschlossen welches sich kurz darauf scheiden lies. Nach dem Auszug wurde ich über ein Jahr hinweg vertröstet was die Rückzahlung der Kaution in höhe von 652€ anging, da angeblich irgendwelche Abrechnungen noch fehlen würden. Als die Nebenkostenrechnung dann am 19.9.2020 bei mir einging staunte ich nicht schlecht dass von den ehemals 652€ angeblich nur noch 259€ übrig sein sollten. Die Nebenkostenabrechnung ist voll mit (aus meiner Sicht) fehlerhaften und teilweise sehr fraglichen Beträgen.
So wurde uns die Wohngebäudeversicherung als auch Grundsteuer komplett (5) in Rechnung gestellt.
Uns wurde unter anderem Dinge wie ein neues Torschloss mit 130€ und die Erneuung eines Boiler für über 600 Euro in voller höhe in Rechnung gestellt. (Dies wäre angeblich im Mietvertrag so geregelt?)
Uns wurden Angebliche Hausmeisterkosten in höhe von rund 250€ in Rechnung gestellt. Diesen Hausmeister hat nie einer von uns gesehen, auf anfrage nach Einsicht in die Rechnungen wurde uns gesagt dass es angeblich 270 Seiten Rechnungen wären und wir pro Kopie 50 Cent zahlen sollten. Also rund 135€.
Eine meiner Mitbewohner hatte daraufhin via Mail versucht mit dem Vermieter in Kontakt zu treten. Folgende Unterhaltung kam dabei heraus
ZitatAlles anzeigenGuten Tag Frau und Herr XXX.
Wir haben am 19.09.2020 die Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2019 erhalten.
Bei genauerer Betrachtung sind uns hierbei ein paar Punkte aufgefallen.
1. Wohngebäudeversicherung (716,14 €) und die Grundsteuer (689,90 €) sind nach S.12 des Mietvertrags unter dem Punkt "Folgende Betriebskosten sind im Kaltmietpreis bereits enthalten", wie der Name des Punkts besagt bereits in der Kaltmiete enthalten, gehören somit unserer Meinung nach nicht zu den Nebenkosten.
2. Silikon in der Küche (20,00 €), Boiler/Heizung (600,84 €), Torschloss (136,85 €) und Schalldammung Zimmer 103 + 203 (35,70 €) zählen zu den Instandhaltungskosten, die ohne Verschuldung der Mieter*innen entstanden sind und von diesen gemeldet wurden. Daher zählen auch diese Kosten unserer Meinung nach nicht zu den von uns zu bezahlenden Nebenkosten.
3. Auf S. 11 des Mietvertrags ist aufgeführt, dass die Kosten des Hausmeisters von den Mieter*innen getragen werden müssen, die jedoch dort aufgeführten Tätigkeiten wurden unseres Wissens nach nicht ausgeführt, daher würden wir sie bitten eine genauere Aufstellung für die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten 228,48 € uns zukommen zu lassen.
Darüberhinaus würden wir gerne von unserem Recht gebrauch machen Einsicht in die für Nebenkosten relevanten Rechnungen zu erhalten. Bitte lassen sie uns diese innerhalb von 2 Wochen, also bis zum 07.10.2020 zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
ZitatAlles anzeigenGuten Tag Frau und Herr XXX.
Wir haben am 19.09.2020 die Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2019 erhalten.
Bei genauerer Betrachtung sind uns hierbei ein paar Punkte aufgefallen.
1. Wohngebäudeversicherung (716,14 €) und die Grundsteuer (689,90 €) sind nach S.12 des Mietvertrags unter dem Punkt "Folgende Betriebskosten sind im Kaltmietpreis bereits enthalten", wie der Name des Punkts besagt bereits in der Kaltmiete enthalten, gehören somit unserer Meinung nach nicht zu den Nebenkosten.
das werde ich prüfen
2. Silikon in der Küche (20,00 €), Boiler/Heizung (600,84 €), Torschloss (136,85 €) und Schalldammung Zimmer 103 + 203 (35,70 €) zählen zu den Instandhaltungskosten, die ohne Verschuldung der Mieter*innen entstanden sind und von diesen gemeldet wurden. Daher zählen auch diese Kosten unserer Meinung nach nicht zu den von uns zu bezahlenden Nebenkosten.
steht anders im Mietvertrag
3. Auf S. 11 des Mietvertrags ist aufgeführt, dass die Kosten des Hausmeisters von den Mieter*innen getragen werden müssen, die jedoch dort aufgeführten Tätigkeiten wurden unseres Wissens nach nicht ausgeführt, daher würden wir sie bitten eine genauere Aufstellung für die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten 228,48 € uns zukommen zu lassen.
Es würden die wild wuchernden Pflanzen entfernt
Darüberhinaus würden wir gerne von unserem Recht gebrauch machen Einsicht in die für Nebenkosten relevanten Rechnungen zu erhalten. Bitte lassen sie uns diese innerhalb von 2 Wochen, also bis zum 07.10.2020 zukommen.
Sie könne gerne alle relevante Rechnungen haben. Es handelt sich um mehr als 270 Seiten. Ich kann davon gerne Ihnen eine Kopie zu Verfügung stellen, werde dies aber mit 50 Cent pro Seite berechnen. Sobald sie eine Abschlagzahlung von 135 Euro geleistet haben, werde ich die gewünschten Unterlagen ihnen zu Verfügung stellen.
Die andren haben sich mit dem Mieter wohl arrangiert da Sie wohl noch weiterer in der WG wohnen müssen. Ich hätte aber schon eine Ordnungsgemäße Abrechnung.
Was würdet ihr mir jetzt für das Weitere vorgehen empfehlen?
Hier die Passagen aus dem Mietvertrag
ZitatAlles anzeigenAufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten sind die in der Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Kosten, die der Mieter trägt. Betriebskosten sind danach die nachstehenden Kosten, die dem Eigentümer für das Gebäude laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden.
Die Kosten der Stromversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Stromverbrauchs in der Wohnung und im Allgemeinbereich des Hauses, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Stromzählern, sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung und die Kosten der Wartung.
Die Kosten der Wasserversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern, sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe.
Die Kosten der Entwässerung
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Gasheizungsanlage, einschließlich der Abgasanlage;
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; oder
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage; hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes; oder
c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a; hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a; oder
d) der Reinigung und Wartung von Heizungen;
hierzu gehören die Kosten zur Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz.
Die Kosten
a) des Betriebs der Warmwasserversorgungsanlage;
hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung und die Kosten der Wassererwärmung
b) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten;
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte, sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft.
Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
Die Kosten der Schornsteinreinigung
Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung.
Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren.
Die Kosten des Hausmeisters und Ungezieferbekämpfung
Zu den Kosten des Hausmeisters gehören die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile durch einen Hausmeister und alle weiteren Aufgaben des Hausmeisters (Mülltonnen an die Straße stellen, Hecken schneiden, Rasen mähen …).
Die Kosten der Beleuchtung
Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen,
Keller, Bodenräume, Waschküche (Waschmaschine + Trockner).
Die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
Die Kosten der Haftpflichtversicherung
Folgende Betriebskosten sind im Kaltmietpreis bereits enthalten
Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks: Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer und die Kosten der Gebäudeversicherung.