Hallo liebe Leute!
Ich möchte meinen Mietvertrag zum 28.02.2010 kündigen. Diese Absicht habe ich meinem Vermieter zum 30.11.2009 schriftlich mitgeteilt. Um aber auch sicher zu gehen, habe ich die Kündigung über ein Übergabe-Einschreiben versendet. Jetzt erhalte ich von meinem Vermieter ein Schreiben, in dem er die Kündigung nicht für gültig erachtet, da ihm die Kündigung zu spät bzw. nicht in der einzuhaltenden Frist zugegangen sei. Nun hat angeblich der Postbeamte meinen Vermieter am Dienstag, den 01.12.2009, nicht angetroffen und er hinterließ darauf hin einen Benachrichtigungs-Schein im Briefkasten meines Vermieters. Laut Post hat der Vermieter den Einschreibebrief erst am Donnerstag, den 03.12.2009 abgeholt. Folge dessen soll sich nun die Kündigung um einen Monat verschieben.
Ist das denn gerechtfertigt? Ich bin doch meinen Pflichten nachgekommen und habe sogar ein Einschreiben versendet...
Danke!
Pflichten nachgekommen?
-
Susi -
14. Dezember 2009 um 21:40 -
Erledigt
-
-
-
Hallo Susi, in deinem Fall kann der Vermieter den Zugang des Mieterschreibens bzw. Kündigungsschreibens, vor Beginn der gesetzlichen Kündigungsfrist, nicht dadurch verhindern, dass er dein Einschreiben einfach auf der Post liegen lässt bzw. nicht abholt. An dem Tag des Zustellungsversuch handelte es sich um einen normalen Werktag und er hat ja schließlich eine Eingangsbenachrichtigung vom Postbooten erhalten. Dem entsprechend hätte er sogar noch am selben Tag bei der Post das Einschreiben abholen können oder spätestens an dem Tag darauf. Aber nicht erst zwei Tage später!
-
Hey Susi! Wenn es um Fristen geht, sind Übergabe-Einschreiben immer problematisch. Dieses ist aus dem Grund so, da die Rechts bindende Zustellung des Briefes nicht durch den Einwurf der Benachrichtigung, sondern erst durch das Abholen des Briefes durch den Empfänger, erfolgt ist.
Allerdings hätte dein Vermieter das Einschreiben zum nächst möglichen Werktag abholen müssen, also am darauf folgenden Mittwoch. Er holte ihn aber erst am Donnerstag ab. Das Bedeutet, dass bei einer Nichtabholung oder in deinem Fall, bei einer verzögerten Abholung, der Zugang für den Zeitpunkt anzunehmen ist, zu dem die Einlösung des Benachrichtigungs-Scheins möglich und zumutbar gewesen wäre, also am nächstfolgenden Werktag. -
Hallo Susi, meiner Meinung nach sieht es folgender Maßen aus. Dein Vermieter hätte das Einschreiben sofort am Mittwoch abholen müssen, dann wäre deine Frist gewahrt gewesen. Der Dezember hätte ganz klar bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitgezählt und du hättest wie geplant zum 28. Februar ausziehen können.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!