Beteiligung an den Kosten für neue Klingelanlage???

  • Hallo,

    kann der Vermieter die Mieter (6 Parteien) an den Kosten für eine neue Briefkasten- und Klingelanlage beteiligen? Dummerweise haben das alle im Mietvertrag unterschrieben, der wohl individuell vom Vermieter erstellt wurde. Dort steht eine Kostenbeteiligung der Mieter für solche Fälle im Kleingedruckten drin:( Dieser Passus hält fest, dass der Vermieter nur 50% socher Kosten trägt, die anderen 50% werden durch alle 6 Parteien gezahlt, höchstens 250€ je Mietpartei.

    Das finde ich eher ungewöhnlich, da ich der Ansicht bin, dass der Vemieter solche Reparaturen selbst tragen muss...weiß Jemand Rat in diesem Fall?

    LG

    Berta

  • Nein, eine solche "Beteiligungsklausel" darf nicht im Mietvertrag enthalten sein. Sie ist nichtig und findet daher keine Anwendung. Der Mieter darf die Vermieter nicht im Mietvertrag dazu verpflichten, für große Reparaturen oder Neuanschaffungen "herzuhalten". Hierzu gibt es auch ein BGH Urteil unter dem Az.: VIII ZR 91/88.

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